Glascontainer in Kaltenbrunn
Glascontainer in Gleußen
Altglascontainer-Standorte sind ausschließlich für die Entsorgung von Altglas zu verwenden. Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Ordnungsbehörde geahndet wird. Illegale Müllentsorgung, ob an den Glascontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, ist eine Straftat, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann.
Immer wieder werden an den Altglascontainern Abfälle aller Art abgelagert, wie kürzlich in Gleußen und Kaltenbrunn. Hausmüll, Möbel, Farbeimer, Bauschutt und Sperrmüll werden an den Glascontainern abgestellt. Auch wird Glasleergut neben den Glascontainern abgestellt, anstatt die Flaschen in den Containern zu entsorgen. Die Vermüllung der Container-Standorte verursacht zusätzliche Kosten und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Wir appellieren an jeden Einzelnen, den Abfall richtig zu sortieren und zu entsorgen und die Altglascontainerstandplätze und Altkleidercontainer –Standorte sauber zu halten. Nur so kann die Umwelt geschont und die Gebühren für alle niedrig gehalten werden.