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Ausgabe 18/2025
Neues von Renten und Soziales
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Neues von Renten und Soziales

Mütterrente III

Derzeit steht die geplante Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente III, im Fokus zahlreicher öffentlicher Diskussionen. Die Bundesregierung hat die Mütterrente III in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Ende Juni 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen ersten Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Mütterrente III ist noch nicht abgeschlossen.

In unseren Fragen und Antworten erfahren Sie, worum es sich bei der Mütterrente handelt, was die Mütterrente III für betroffene Eltern bedeuten kann und wie es nun weitergeht.

Was versteht man unter der Mütterrente?

Die sogenannte Mütterrente ist keine eigenständige Rente, die separat von der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Es handelt sich vielmehr um eine erweiterte Anerkennung von Erziehungsleistungen für vor 1992 geborene Kinder, die in die Berechnung der Rente einfließt. Die Mütterrente wird daher als Teil der Rente ausgezahlt.

Bislang unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt von Kindern:

Für jedes ab 1992 geborene Kind können bis zu 36 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Für jedes vor 1992 geborene Kind können bislang lediglich bis zu 30 Monate an Kindererziehung anerkannt werden.

Dieser Unterschied war ursprünglich noch größer. So konnten für vor 1992 geborene Kinder bis zum 30. Juni 2014 lediglich bis zu 12 Monate anerkannt werden. Durch die Mütterrente I wurde zum 1. Juli 2014 die Möglichkeit geschaffen, bis zu 24 Monate an Kindererziehungszeiten anzuerkennen. Durch die Mütterrente II wurde dieser Zeitraum zum 1. Januar 2019 auf bis zu 30 Monate ausgeweitet.

Durch die Mütterrente III sollen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nun auf bis zu 36 Monate ausgeweitet werden.

Wohin kann ich mich mit Fragen zur Mütterrente III wenden?

Die Mütterrente III ist bislang noch nicht gesetzlich beschlossen. Erst, wenn dies tatsächlich geschehen ist, kann die Rentenversicherung Auskünfte hierzu geben. Wir bitten daher darum, derzeit von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Über Kindererziehungszeiten und die aktuell gültigen Bestimmungen informieren wir mit unserer kostenlosen Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“ – diese erhalten Sie im Rathaus in Kaltenbrunn.