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Itzgrund-Bote
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2023 vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat  

TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Nina Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderats­sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürger­meisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der 39. öffentlichen Gemeinderatssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 3 Bekanntgaben der Verwaltung
  • Die Gemeinde hat den vorläufigen Förderantrag für das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau gestellt.
  • Das Mehrzweckfahrzeug für die Feuerwehr Kaltenbrunn wurde ausgeschrieben.
  • Der Gasliefervertrag mit E.ON für das Rathaus und die Itzgrundhalle wurde von E.ON zum Jahresende gekündigt. Ein Beschluss über einen neuen Vertragsabschluss wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
  • Im Gemeindewald in Welsberg sind ca. 25 fm Fichten frisch vom Borkenkäfer befallen. Der Einschlag wurde über den Revierleiter bereits beauftragt.
  • Die beantragte Dorferneuerungsmaßnahme in Gleußen wurde in die Warteliste des Amts für Ländliche Entwicklung aufgenommen.
  • Am Itzgrund Markt wurde die Brief- und Paketstation errichtet.
  • Der Austausch der Wasserzähler im Abgabeschacht in Bodelstadt findet am Mitt­woch, 20.09.2023 statt. Für die Durchführung der Arbeiten muss in den Ortsteilen Bodelstadt, Gleußen und Welsberg vom 20.09.2023, 22 Uhr bis 21.09.2023, 4 Uhr das Wasser abgestellt werden. Aushänge wurden bereits in allen betroffenen Ortsteilen angebracht, eine weitere Information über Kommunenfunk folgt.
TOP 4 Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

1. Bürgermeisterin Liebermann teilt folgende Sachstände zu den Baumaßnahmen mit:

- Kindergarten:

Während der Schließzeiten wurde der neue Sanitärraum im Untergeschoss fertig­gestellt. Weiterhin wurde die neue Decke im Flur angebracht. Im Bereich der Küche und des zu sanierenden Sanitärraums soll zeitnah der Boden mit Trocken­estrich fertiggestellt werden. Die Küche im Krippenbereich soll bis Ende September einge­baut sein. Insgesamt werden die Arbeiten noch rund acht Wochen andauern. Der Krippengarten wird nach unten erweitert. Der hierzu zusätzlich notwendige Zaun wird voraussichtlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche errichtet. Weiterhin wird neues Gras angesät, die Sonnensegel angebracht, Sand aufgefüllt sowie die Wasserbahn und das Häuschen wieder aufgestellt.

- Dorferneuerung Coburger Straße

Aufgrund der erheblichen Hohlräume im Bereich der Spülbohrung ist eine Verfüllung erforderlich. Bayernwerk beteiligt sich mit einem Drittel an den Kosten. Die SÜC, die im Rahmen der damaligen Baumaßnahme Breitbandkabel verlegt hat, weigert sich ebenfalls Kosten zu übernehmen. Die damalige beauftragte Firma sowie der betei­ligte Subunternehmer verweisen auf die Verjährung. Das vom Ingenieurbüro geprüfte Nachtragsangebot der Firma Strabag mit 2/3 der Kosten beläuft sich auf 13.324,82 Euro. Der Auftrag wurde als dringliche Anordnung erteilt, um einen Baustopp zu verhindern.

Weiterhin wurde festgestellt, dass nach den vorliegenden Planunterlagen die Was­serschieberkappen alle teilweise in der Straßenrinne sitzen würden. Um hier einen höheren Wartungsaufwand und schnelleren Verschleiß zu verhindern und auch die Straßendecke entsprechend dauerhaft zu gestalten, soll die Straße im betroffenen Bereich aufgeweitet werden. Die Bauüberwachung der Durchführung obliegt dem Verband für ländliche Entwicklung.

Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts soll bis Ende Oktober erfolgen. Ob der zweite Bauabschnitt noch vor dem Winter begonnen wird, wird aktuell geklärt.

Andreas Liebermann kritisiert die Kosten für den Maibaumständer.

  • Dorferneuerung Rathausstraße. Der Abbruch der landwirtschaftlichen Gebäude ist fertiggestellt. Die Fläche wird nun als zusätzliche Materiallagerfläche für den Ausbau der Coburger Straße genutzt.
  • Ausbau Kloster-Banz-Straße
  • Eine Straßenplanumsverbesserung mit Tragschichtbinder wurde eingefräst und die Drainage eingebaut.
  • Straßensanierungen
  • Das tieferliegende Bankett an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kaltenbrunn und Lahm wurde von Bürgern mehrfach bemängelt. Eine Bau­firma wurde mit der Ausbesserung des Banketts beauftragt, die Kosten belaufen sich auf ca. 2.500 bis 3.000 Euro, die Arbeiten sollen zeitnah stattfinden.
  • Die mit den Straßensanierungsarbeiten beauftragte Firma hat bereits einige Maßnahmen erledigt, die Arbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße Herreth-Püchitz sollen in den nächsten Wochen starten. Aufgrund der Verkehrsgefährdung wurden vom Bauhof an einer großen Aufbruchstelle Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
  • Der Hydrant an der Schule wurde getauscht.
  • Der Fußweg zum Sportheim in Gleußen wurde saniert, inwieweit hier nochmals verdichtet werden muss, wird der Bauhof prüfen.
  • Das Bohrgerät zur Verfüllung des Brunnens am Lärmschutzwall ist angekommen und die Arbeiten sind gestartet.
  • Der Radweg bei Pülsdorf wurde vermessen.
TOP 5 Dorferneuerungsverfahren Kaltenbrunn – Änderung der Ausführungsplanung im nördlichen Planungsgebiet

In den Planunterlagen zur Dorferneuerung in Kaltenbrunn ist im nördlichen Bereich der Co­burger Straße (ab Einmündung Am Gries, entlang der Firma Zellner) ein beidseitiger Geh­weg vorgesehen. Die Ausführung des Gehwegs entlang der Firma Zellner (ca. 92 m²) ist derzeit in den Unterlagen in Asphaltbauweise vorgesehen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 6.400 Euro. Sofern der Gehweg im genannten Bereich nicht vollständig entfallen kann, müsste, um ein einheitliches Bild zu erzielen, auch dieser Abschnitt, wie die restlichen Gehwege, gepflastert werden, was insgesamt ca. 13.000 Euro kosten würde.

Mehrere Gemeinderatsmitglieder sprechen sich insbesondere aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Anbindung an den bestehenden Feld- und Waldweg in Richtung Gleußen für den Bau und die Pflasterung aus.

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Teilnehmerge­mein­schaft und Genehmigung durch das Amt für Ländliche Entwicklung, die Pflasterung des Gehwegs.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 6 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Die Firma ABO Wind AG aus Wiesbaden hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleit­plan­verfahrens zur Errichtung von zwei Solarparks im Itzgrund gestellt. Nach dem Gemein­derats­beschluss zur Begrenzung der Flächen auf 30 Hektar sind derzeit noch 14,03 Hektar verfüg­bar.

Hinsichtlich der angefragten Flächen verweist 1. Bürgermeisterin Liebermann auf die ver­sandten Unterlagen. Die Fläche „Welsberg-West“ umfasst ca. 15,7 ha und wird anhand der anzuwendenden Bewertungsmatrix mit weniger als 8 Punkten bewertet. Die Fläche „Lahm-Nord“ umfasst ca. 13,8 ha und wird mit 8 Punkten bewertet.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund lehnt die Einleitung von Bauleitplanverfahren für die beantragten Flächen ab.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

TOP 7 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büdenhof“; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes, sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

1. Bürgermeisterin Nina Liebermann verweist auf die mit der Sitzungseinladung versandten Unterlagen und die vorab stattgefundenen Abstimmungsgespräche, um eine weitere Nut­zung des Anwesens Büdenhof 1 sicherstellen zu können. Seitens der Verwaltung wird auf die vorgelegten Vorentwürfe verwiesen, mit denen der derzeitige Außenbereich zum bebaubaren Innenbereich werden soll, vorgesehen sind Wohnnutzung, Seminarräume, Tiny Häuser und Pferdehaltung. Insbesondere hinsichtlich der geplanten Errichtung eines Offen­stalls auf der Koppel sind vor der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffent­licher Belange seitens des Planers noch Änderungen notwendig.

Evelyn Schramm fordert, dass sichergestellt werden muss, dass auch bei Zuzug neuer Bewohner, z. B. in den geplanten Tiny Häusern, diese für die Auswirkungen der um­lie­genden landwirtschaftlichen Nutzungen sensibilisiert werden müssen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund beschließt die

- 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund zum Ausweis des Dorfgebiets „Büdenhof“ und

- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büdenhof“ (Flurnummern 411/1 und 421/1, Gemarkung Welsberg) im Parallelverfahren

Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt (www.itzgrund.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung.html) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (www.bauleitplanung.bayern.de).

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 8 Beförderung der Kinder der Mittagsbetreuung am Nachmittag

1. Bürgermeisterin Liebermann informiert die gestiegene Schülerzahlen

an der Oskar-Schramm-Grundschule, wodurch eine Änderung des Busfahrplanes am Morgen in zwei separate Touren erforderlich wurde.

Die Beförderung der Kinder aus der Mittagsbetreuung wurde bislang im Rahmen der Nach­mittagsfahrten für die Mittelschüler aus Seßlach durchgeführt. Nachdem diese jetzt entfällt und die Gemeinde keine Fördermittel für die Nutzung des Busses für eine Weiterführung der Fahrt erhält, muss entschieden werden, ob die Nachmittagsfahrt um 16:00 Uhr weiterhin angeboten werden soll. Im laufenden Schuljahr haben 14 Kinder die lange Betreuungszeit gebucht und fahren mit dem Bus nach Hause. Für die lange Mittagsbetreuung erhält die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 12.000 Euro.

1. Bürgermeisterin Liebermann schlägt vor, zu Beginn des Schuljahres zu beobachten wie die Beförderung angenommen wird und ggf. den vorhandenen VW-Bus statt des Omni­busses einzusetzen. Sie appelliert an die Eltern von der freiwilligen Leistung der Gemeinde, die Kinder nachmittags zu befördern, auch Gebrauch zu machen, damit das Angebot wei­terhin bestehen kann. Mehrere Gemeinderatsmitglieder sprechen sich dafür aus, die Beförderung beizubehalten.

TOP 9 Radwegeführung in Gleußen

Das Staatliche Bauamt Bamberg hat mitgeteilt, dass sie das Projekt „B4, Geh- und Radweg-Lückenschluss bei Gleußen“, nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss eingestellt werden kann. 1. Bürgermeisterin Liebermann verweist diesbezüglich auf die zur Vorbe­rei­tung versandten Unterlagen und zeigt anhand von Luftbildern die Vorzüge der neuen Radwegeführung auf.

Im Gremium werden mitunter bei beiden Radwegeführungen Gefahrenstellen, insbesondere bei dem Bau einer Linksabbiegespur von der B4 und bei der Nutzung der Straßen durch große landwirtschaftliche Fahrzeuge diskutiert. Weiterhin wird die voraussichtlich stärkere Nutzung der Gemeindestraße sowie der Gemeindeverbindungsstraße nach Schottenstein betont, was für die Gemeinde zu höheren Unterhaltskosten führt. Jedoch wird auch vorge­bracht, dass durch den Bau der Abbiegespur die ohnehin stattfindenden Abbiege­vorgänge für alle Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet werden können.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat schließt sich den Planungen des Staatlichen Bauamts bezüglich des B4-begleitenden Radweges an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

Beschluss 2:

Der Gemeinderat stimmt den Planungen des Staatlichen Bauamtes zur Änderung der Kreuzung Gleußen Nord zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 3

TOP 10 Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer sicherstellen müssen, dass auf ihrem Gebiet Wärmeplanungen, für kleine Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern, bis spätestens 30.06.2028 erstellt werden.

1. Bürgermeisterin Nina Liebermann betont, dass nach dem vorliegenden Gesetzestext zunächst der Freistaat gefordert ist um festzulegen, wer für die Umsetzung zuständig ist.

Die Kosten für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden auf 30.000 bis 50.000 Euro geschätzt – noch bis 31.12.2023 kann die Gemeinde hierauf eine Förderung von 90 % erhalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für das Gemeindegebiet derzeit noch keine kommunale Wärmeplanung vorzunehmen. Zunächst sollen die Vorgaben zur Umsetzung feststehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 11 Wünsche und Anfragen

Aus dem Gemeinderat werden folgende Punkte angesprochen:

  • Die Erreichbarkeit am Wochenende bei Notfällen soll geklärt werden.
  • An der Gemeindeverbindungsstraße Gleußen-Schottenstein sind die Bankette ausgefahren. Es wird mitgeteilt, dass zumindest der Kreuzungsbereich in Richtung Bodelstadt ausgebessert werden soll, im Rahmen der Ausführung wird der restliche Bereich nochmals begutachtet.
  • Die ausführlichen Informationen zu den laufenden Baumaßnahmen werden gelobt.
  • Es erfolgt Kritik, dass aus der Gemeinde keine Informationen zum Sachstand Breitbandausbau an die Presse gegeben wurden. Die Bearbeitung war aufgrund der kurzfristigen Anfrage nicht möglich.
  • Der Bewuchs an der Gemeindeverbindungsstraße Schottenstein-Rossach muss zurückgeschnitten werden.