1. Bürgermeisterin Nina Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.
Beschluss:
Das Protokoll der 39. öffentlichen Gemeinderatssitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
1. Bürgermeisterin Liebermann teilt folgende Sachstände zu den Baumaßnahmen mit:
- Kindergarten:
Während der Schließzeiten wurde der neue Sanitärraum im Untergeschoss fertiggestellt. Weiterhin wurde die neue Decke im Flur angebracht. Im Bereich der Küche und des zu sanierenden Sanitärraums soll zeitnah der Boden mit Trockenestrich fertiggestellt werden. Die Küche im Krippenbereich soll bis Ende September eingebaut sein. Insgesamt werden die Arbeiten noch rund acht Wochen andauern. Der Krippengarten wird nach unten erweitert. Der hierzu zusätzlich notwendige Zaun wird voraussichtlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche errichtet. Weiterhin wird neues Gras angesät, die Sonnensegel angebracht, Sand aufgefüllt sowie die Wasserbahn und das Häuschen wieder aufgestellt.
- Dorferneuerung Coburger Straße
Aufgrund der erheblichen Hohlräume im Bereich der Spülbohrung ist eine Verfüllung erforderlich. Bayernwerk beteiligt sich mit einem Drittel an den Kosten. Die SÜC, die im Rahmen der damaligen Baumaßnahme Breitbandkabel verlegt hat, weigert sich ebenfalls Kosten zu übernehmen. Die damalige beauftragte Firma sowie der beteiligte Subunternehmer verweisen auf die Verjährung. Das vom Ingenieurbüro geprüfte Nachtragsangebot der Firma Strabag mit 2/3 der Kosten beläuft sich auf 13.324,82 Euro. Der Auftrag wurde als dringliche Anordnung erteilt, um einen Baustopp zu verhindern.
Weiterhin wurde festgestellt, dass nach den vorliegenden Planunterlagen die Wasserschieberkappen alle teilweise in der Straßenrinne sitzen würden. Um hier einen höheren Wartungsaufwand und schnelleren Verschleiß zu verhindern und auch die Straßendecke entsprechend dauerhaft zu gestalten, soll die Straße im betroffenen Bereich aufgeweitet werden. Die Bauüberwachung der Durchführung obliegt dem Verband für ländliche Entwicklung.
Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts soll bis Ende Oktober erfolgen. Ob der zweite Bauabschnitt noch vor dem Winter begonnen wird, wird aktuell geklärt.
Andreas Liebermann kritisiert die Kosten für den Maibaumständer.
In den Planunterlagen zur Dorferneuerung in Kaltenbrunn ist im nördlichen Bereich der Coburger Straße (ab Einmündung Am Gries, entlang der Firma Zellner) ein beidseitiger Gehweg vorgesehen. Die Ausführung des Gehwegs entlang der Firma Zellner (ca. 92 m²) ist derzeit in den Unterlagen in Asphaltbauweise vorgesehen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 6.400 Euro. Sofern der Gehweg im genannten Bereich nicht vollständig entfallen kann, müsste, um ein einheitliches Bild zu erzielen, auch dieser Abschnitt, wie die restlichen Gehwege, gepflastert werden, was insgesamt ca. 13.000 Euro kosten würde.
Mehrere Gemeinderatsmitglieder sprechen sich insbesondere aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Anbindung an den bestehenden Feld- und Waldweg in Richtung Gleußen für den Bau und die Pflasterung aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Teilnehmergemeinschaft und Genehmigung durch das Amt für Ländliche Entwicklung, die Pflasterung des Gehwegs.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Die Firma ABO Wind AG aus Wiesbaden hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung von zwei Solarparks im Itzgrund gestellt. Nach dem Gemeinderatsbeschluss zur Begrenzung der Flächen auf 30 Hektar sind derzeit noch 14,03 Hektar verfügbar.
Hinsichtlich der angefragten Flächen verweist 1. Bürgermeisterin Liebermann auf die versandten Unterlagen. Die Fläche „Welsberg-West“ umfasst ca. 15,7 ha und wird anhand der anzuwendenden Bewertungsmatrix mit weniger als 8 Punkten bewertet. Die Fläche „Lahm-Nord“ umfasst ca. 13,8 ha und wird mit 8 Punkten bewertet.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund lehnt die Einleitung von Bauleitplanverfahren für die beantragten Flächen ab.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann verweist auf die mit der Sitzungseinladung versandten Unterlagen und die vorab stattgefundenen Abstimmungsgespräche, um eine weitere Nutzung des Anwesens Büdenhof 1 sicherstellen zu können. Seitens der Verwaltung wird auf die vorgelegten Vorentwürfe verwiesen, mit denen der derzeitige Außenbereich zum bebaubaren Innenbereich werden soll, vorgesehen sind Wohnnutzung, Seminarräume, Tiny Häuser und Pferdehaltung. Insbesondere hinsichtlich der geplanten Errichtung eines Offenstalls auf der Koppel sind vor der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange seitens des Planers noch Änderungen notwendig.
Evelyn Schramm fordert, dass sichergestellt werden muss, dass auch bei Zuzug neuer Bewohner, z. B. in den geplanten Tiny Häusern, diese für die Auswirkungen der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzungen sensibilisiert werden müssen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund beschließt die
- 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund zum Ausweis des Dorfgebiets „Büdenhof“ und
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büdenhof“ (Flurnummern 411/1 und 421/1, Gemarkung Welsberg) im Parallelverfahren
Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt (www.itzgrund.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung.html) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (www.bauleitplanung.bayern.de).
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
1. Bürgermeisterin Liebermann informiert die gestiegene Schülerzahlen
an der Oskar-Schramm-Grundschule, wodurch eine Änderung des Busfahrplanes am Morgen in zwei separate Touren erforderlich wurde.
Die Beförderung der Kinder aus der Mittagsbetreuung wurde bislang im Rahmen der Nachmittagsfahrten für die Mittelschüler aus Seßlach durchgeführt. Nachdem diese jetzt entfällt und die Gemeinde keine Fördermittel für die Nutzung des Busses für eine Weiterführung der Fahrt erhält, muss entschieden werden, ob die Nachmittagsfahrt um 16:00 Uhr weiterhin angeboten werden soll. Im laufenden Schuljahr haben 14 Kinder die lange Betreuungszeit gebucht und fahren mit dem Bus nach Hause. Für die lange Mittagsbetreuung erhält die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 12.000 Euro.
1. Bürgermeisterin Liebermann schlägt vor, zu Beginn des Schuljahres zu beobachten wie die Beförderung angenommen wird und ggf. den vorhandenen VW-Bus statt des Omnibusses einzusetzen. Sie appelliert an die Eltern von der freiwilligen Leistung der Gemeinde, die Kinder nachmittags zu befördern, auch Gebrauch zu machen, damit das Angebot weiterhin bestehen kann. Mehrere Gemeinderatsmitglieder sprechen sich dafür aus, die Beförderung beizubehalten.
Das Staatliche Bauamt Bamberg hat mitgeteilt, dass sie das Projekt „B4, Geh- und Radweg-Lückenschluss bei Gleußen“, nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss eingestellt werden kann. 1. Bürgermeisterin Liebermann verweist diesbezüglich auf die zur Vorbereitung versandten Unterlagen und zeigt anhand von Luftbildern die Vorzüge der neuen Radwegeführung auf.
Im Gremium werden mitunter bei beiden Radwegeführungen Gefahrenstellen, insbesondere bei dem Bau einer Linksabbiegespur von der B4 und bei der Nutzung der Straßen durch große landwirtschaftliche Fahrzeuge diskutiert. Weiterhin wird die voraussichtlich stärkere Nutzung der Gemeindestraße sowie der Gemeindeverbindungsstraße nach Schottenstein betont, was für die Gemeinde zu höheren Unterhaltskosten führt. Jedoch wird auch vorgebracht, dass durch den Bau der Abbiegespur die ohnehin stattfindenden Abbiegevorgänge für alle Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet werden können.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat schließt sich den Planungen des Staatlichen Bauamts bezüglich des B4-begleitenden Radweges an.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt den Planungen des Staatlichen Bauamtes zur Änderung der Kreuzung Gleußen Nord zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer sicherstellen müssen, dass auf ihrem Gebiet Wärmeplanungen, für kleine Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern, bis spätestens 30.06.2028 erstellt werden.
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann betont, dass nach dem vorliegenden Gesetzestext zunächst der Freistaat gefordert ist um festzulegen, wer für die Umsetzung zuständig ist.
Die Kosten für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden auf 30.000 bis 50.000 Euro geschätzt – noch bis 31.12.2023 kann die Gemeinde hierauf eine Förderung von 90 % erhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für das Gemeindegebiet derzeit noch keine kommunale Wärmeplanung vorzunehmen. Zunächst sollen die Vorgaben zur Umsetzung feststehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Aus dem Gemeinderat werden folgende Punkte angesprochen: