Im Gemeindegebiet Itzgrund
Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Art. 6 BayStrWG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund mit Beschluss vom 26.10.2000 folgende Gemeindestraße gewidmet.
Öffentlicher Feld- und Waldweg „Gartenäcker“
(Gemarkung Welsberg)
Die gewidmete Strecke beginnt bei km 0,000 = Nordostecke am Grundstück Fl.Nr. 1454 der Gemarkung Schottenstein (Abzweig Staatsstraße 2204) und endet bei km 0,182 = Nordwestecke am Grundstück Fl.Nr. 1453 der Gemarkung Schottenstein.
Die Berichtigung der Widmung wird hiermit bekanntgegeben.
Die Widmungsverfügung vom 16.01.2024 kann jederzeit ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, EG, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Itzgrund (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG).