Information für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Die Gemeinde Itzgrund ist bei der Erhebung der Grundsteuer an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden. Änderungen, die den Grundlagenbescheid betreffen (z. B. Grundstücksflächen, Wohnflächen, Einheitswert) können somit nur beim Finanzamt Coburg beantragt werden.