Ja, das ist möglich, dazu zählen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten privaten Leibrentenversicherungen. Die „nachgelagerte Besteuerung“ macht dies möglich.
Seit 2023 sind diese Aufwendungen in voller Höhe steuerfrei, können aber nur bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden: 2024 beträgt der Höchstbetrag 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete.