Wer bekommt das Landespflegegeld?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und einen entsprechenden Antrag stellen
Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2023 bis 30.09.2024) kann der Erstantrag bis 31.12.2024 gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Kann der Antrag bis zum 31.12. nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Der Antrag kann in der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Bei Rückfragen steht Frau Mörseburg-Schirdewahn unter der Tel: 09533 9226-14 gerne zur Verfügung.