TOP 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 | Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung |
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.
Beschluss:
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
TOP 3 | Bekanntgaben der Verwaltung |
Der Stadtrat von Bad Staffelstein hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Grundfeld – Nordwest“ sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Gemeinde Itzgrund erhebt als Trägerin öffentlicher Belange gegen die Planungen der benachbarten Kommune keine Bedenken.
Der Marktgemeinderat von Rattelsdorf hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Ebinger Straße“ beschlossen. Ebenfalls am 31.07.2025 hat der Marktgemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes „Hergeten III“ bei Ebing beschlossen. Die Gemeinde Itzgrund erhebt als Trägerin öffentlicher Belange gegen die Planungen der benachbarten Kommune keine Bedenken.
Am 05.10.2025 findet die Einweihung der neuen Spielgeräte um 15 Uhr am Wasserspielplatz in Lahm statt. Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Danke an die Ehrenamtlichen, die 2-mal bei 5 für 500 beteiligt waren.
Die Gemeinderatssitzungen im Winterhalbjahr beginnen bereits wieder um 18:30 Uhr.
TOP 4 | Informationen zu laufenden Baumaßnahmen |
In der Rathausstraße wurden Kanal- und Wasserleitung neu verlegt, in der nächsten Woche sollen die Pflasterarbeiten mit der Errichtung der Straßeneinfassungen beginnen.
Im Kindergarten wurde die Bodenheizung in Betrieb genommen und derzeit der Estrich aufgeheizt und die Putz- und Malerarbeiten innen und außen werden durchgeführt. Anfang Oktober werden die Parkettböden abgeschliffen und neu versiegelt, die Böden werden verlegt und die Fliesenarbeiten starten. Ab Mitte Oktober kommen die Holzeinbauten und Möbel.
Für die Sanierung der Kläranlage wird, nach abschließender Besprechung mit dem WWA, derzeit die Genehmigungsplanung erstellt und auch die Ausführungsplanung soll noch in diesem Jahr erstellt werden, so dass Anfang 26 die Ausschreibung erfolgen kann. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Kosten fest. Baubeginn soll im Mai / Juni 2026 sein.
Zum Ausbau des Brunnens II in Kaltenbrunn wurde das Ing. Büro vom WWA aufgefordert weitere Berechnungen vorzulegen, der Zeitplan mit Beginn der Baumaßnahmen ab Herbst 2026 ist davon aber nicht gefährdet.
TOP 5 | Erfrischungsgeld für Wahlhelfer |
Bei der letzten Kommunalwahl hat die Gemeinde Itzgrund ein Erfrischungsgeld i. H. v. 50 Euro pro Wahlhelfer gewährt. Für die diesjährigen Kommunalwahlen schlägt die Verwaltung vor, sich stärker an der Vorgehensweise anderer Gemeinden, insbesondere der benachbarten Kommunen Großheirath und Untersiemau, zu orientieren, sodass im südlichen Landkreis Coburg ein vergleichbares Vorgehen vorhanden ist. Untersiemau hat bereits bei der letzten Kommunalwahl einen Mindestbetrag von 70 EUR als Erfrischungsgeld bezahlt. Großheirath will sich ebenfalls hieran orientieren. 1. Bürgermeisterin Liebermann schlägt vor, sich den Nachbarkommunen anzuschließen und eine pauschale Erhöhung von 20 EUR zu beschließen. Für die Stichwahl haben eine ganze Reihe von Kommunen pauschal 30 EUR angegeben. Auch hier wird vorgeschlagen, diesen Betrag festzusetzen.
Die Fraktionen werden außerdem gebeten, wieder Wahlhelfer zu benennen, die Verwaltung
wird außerdem einen öffentlichen Aufruf machen. Weiterhin informiert 1. Bürgermeisterin Liebermann, dass insbesondere die Stimmberechtigten aus Welsberg das Wahllokal aufsuchen sollten, damit hier auch bei zukünftigen Wahlen ein eigener Stimmbezirk gebildet werden kann.
Beschluss:
Das Erfrischungsgeld wird für alle Wahlhelfer auf Grund des großen zeitlichen Umfangs der Auszählung bei der Kommunalwahl pauschal auf 70 Euro festgelegt. Für den Fall einer Stichwahl (1. Bürgermeister/ Landrat) werden pauschal jedem mithelfenden Wahlhelfer weitere 30 EUR ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
TOP 6 | Wahlplakatierung Kommunalwahl 2026 im Gemeindegebiet |
Bei der letzten Kommunalwahl hat die Gemeinde für Sondernutzungserlaubnisse hinsichtlich der Plakatierung für die Kommunalwahl keine Einschränkungen vorgegeben. Die Größenbeschränkung (max. DIN A0) wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben. Die entsprechenden gemeindlichen Flächen wurden zur Plakatierung anlässlich der Wahl freigegeben; die Gemeinde wollte nur bei durch die Plakatierung entstehenden Verkehrsbeeinträchtigungen und bei Nichteinhalten der allgemeinen Bestimmungen für die zulässige Plakatierung einschreiten (z.B. Einhaltung des Mindestabstands zum Wahllokal, nicht im Bereich von Kirchen und Friedhöfen o.ä.). Mit diesem Vorgehen bestand seitens des Gemeinderates Einverständnis.
Redaktionsstatuten für das Amtsblatt besagen, dass vor Wahlen sechs Wochen vor dem Wahltag keine partei- oder lokalpolitischen Aussagen, Kommentare und Berichte, die die Wahl betreffen, veröffentlicht werden. Reine Veranstaltungshinweise ohne politische Inhaltsangaben waren zulässig. Diese Regelung galt für alle Nutzer des Amtsblattes sowohl für den redaktionellen als auch für den Anzeigenteil und für Beilagenblätter. Die Gemeinde Itzgrund weitet diese Regelung auch auf den Kommunenfunk aus.
Aus dem Gemeinderat kommt Zustimmung zu diesem Vorgehen. An die Vernunft der einzelnen Vorschlagsträger zur angemessenen Wahlwerbung wird appelliert.
Beschluss:
Die vorgenannten Regelungen sollen auch für die kommende Wahl angewendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
TOP 7 | Förderung von Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des ELER-Programms 2023-2027 (EU-Fördermittel) |
Zur kurzfristigen Umsetzung einzelner Infrastrukturmaßnahmen in Flur und Dorf stehen aus dem ELER-Programm 2023-2027 noch EU-Fördermittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können in der Flur sogenannte „ländliche Infrastrukturmaßnahmen“ (z. B. Verbindungswege zu Höfen und Weilern inkl. ökologischer Maßnahmen) und im Dorf „kleine Infrastrukturen“ (z. B. dorfgerechte Wege, Straßen, Plätze und Freiflächen) sowie Flächenentsiegelung unabhängig vom Arbeitsprogramm des ALE unterstützt werden.
Aktuell bereitet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) ein weiteres bayernweites Auswahlverfahren vor, in dem nach einem Punktesystem über die Förderung der eingegangenen Anträge entschieden wird. Dieses Auswahlverfahren startet voraussichtlich im Oktober 2025.
Für die Gemeinde Itzgrund wäre grundsätzlich das Programm „Ländliche Infrastruktur in der Flur“ interessant. Insbesondere der Weg zwischen Kaltenbrunn bis zur Itzbrücke Schenkenau, ohne die Brücke, käme hier in Betracht. Hierfür wären die wichtigsten Voraussetzungen voraussichtlich folgende:
Zuwendungsfähig sind Investitionen in die Herstellung von Verbindungswegen zu Einzelhöfen und Weilern sowie von Feld- und Waldwegen (wenn hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt). Bei Feld- und Waldwegen, die gleichzeitig dem Lückenschluss von Rad- und Wanderwegen dienen, muss ein gemeindeübergreifendes Gesamtkonzept vorgelegt werden, das diesen Lückenschluss belegt. Wichtige Auswahlkriterien für „Ländliche Infrastruktur“ sind z. B. die Erschließungsfunktion für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Hofstellen und Weiler. Auch Finanzkraft und demographische Entwicklung der Gemeinde sind maßgebend. Dar-über hinaus werden die Gebietskulisse eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), die Bedeutung für Naherholung und Tourismus sowie Verbesserungen für Natur, Landschaft und Wasserrückhalt berücksichtigt. Antragsgrundlage ist eine vorliegende Genehmigungsplanung der Leistungsphase 4 nach HOAI samt Kostenberechnung. Vor der Ausführung der Maßnahme muss der Kommune der Bewilligungsbescheid vorliegen. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden. Neben ihrer bau- und ggf. wasserrechtlichen genehmigten Planung sind für eine erfolgreiche ELER-Bewerbung weitere Nachweise einzureichen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000,00 EUR betragen und dürfen 1,5 Mio. EUR nicht überschreiten. Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt voraussichtlich 60 % der anfallenden Nettokosten. Aufwendungen für Planung, Umsatzsteuer, Preisnachlässe (z.B. Rabatte, Skonti) sowie kommunale Eigenregiearbeiten sind nicht zuwendungsfähig.
Die bewilligten Maßnahmen müssen zügig umgesetzt werden. Die Zweckbindungsfrist (Sperrfrist für Nutzungsänderung oder Verkauf) beträgt 12 Jahre bei baulichen Anlagen.
ELER-Förderungen sind hochaufwändige und komplexe Förderverfahren, die hohe Personalaufwendungen und Planungskosten verursachen und mit einem hohen Förderrisiko bei Fehlern verbunden sind. 60% der Nettokosten erscheint aus Sicht der Verwaltung in der Gesamtschau der immer unübersichtlicher werdenden Förderlandschaft nicht übermäßig hoch. Haushaltsmittel für Projekte stehen aktuell nicht zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Fokus zunächst auf kommunenfreundlichere nationale Förderprogramme zu richten und von einer Bewerbung im Rahmen des ELER-Programms 2023-2027 abzusehen.
Einige Mitglieder bestätigen, dass EU-Förderprogramme deutlich unattraktiver sind als die meisten staatlichen. Eine Bewerbung im aktuellen Turnus erscheint aufgrund der engen Fristen zu knapp.
Beschluss:
Von einer Bewerbung im ELER-Programms 2023-2027 wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
TOP 8 | Wünsche und Anfragen |
Matthias Bauer macht darauf aufmerksam, dass in der Alten Poststraße die Straßenbeleuchtung früh verhältnismäßig lange brennt. Zudem sollte überprüft werden, was mit dem alten Antennenmast des Funkmastvereins passieren soll. Die Verwaltung wird die Sachverhalte überprüfen.
Norbert Köhler erkundigt sich nach dem Altkleidercontainer in Gleußen. Die Gemeinde soll auf eine Entfernung hinwirken. Eine zwangsweise Entfernung wird durch die Gemeinde vorbereitet.
Evelyn Schramm kritisiert, dass in Schottenstein ein Fußgängerweg völlig überwuchert sei und die Gemeinde hier einschreiten solle. Stefan Ehrlich ergänzt, dass auch in der Straße Zur Leithen Überwuchs zu beklagen ist. Die Gemeinde ist bereits auf die dortigen Anwohner zugegangen und wird auch nochmal einen Aufruf ins Amtsblatt setzen. Wo die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, muss die Gemeinde den Freischnitt auch zwangsweise durchsetzen. Matthias Schorn mahnt hier ein konsequentes Verhalten der Gemeinde an.
Andreas Liebermann führt an, dass die Laterne in Bodelstadt umgefahren wurde. Die Gemeinde wird veranlassen, dass diese umgehend ersetzt wird.
Tobias Reblitz bemerkt, dass der Wichtelwagen im Kindergarten früh kein Licht hat. Die Solarpanelen sind hier zu klein. Der Wichtelwagen verfügte über keinen Stromanschluss, da er für einen Einsatz im Wald konzipiert ist. Zwischenzeitlich wurde jedoch auch ein Stromanschluss verlegt. Weiter erkundigt sich Tobias Reblitz nach der Beleuchtung in der Bushaltestellte Herreth. Vom alten Feuerwehrhaus wurde hier ein Stromkabel rausverlegt. Geplant ist die Beleuchtung künftig per Zeitschaltuhr zu regeln.
Andreas Liebermann moniert, dass in Bodelstadt das Tempo-70-Schild innerhalb der Ortschaft steht. Das hierfür zuständige Staatliche Bauamt Bamberg wurde bereits mehrfach durch die Gemeinde aufgefordert, die Verkehrsbeschilderung zu korrigieren. Die 1. Bürgermeisterin wird nochmals nachhaken.
Matthias Schorn erkundigt sich nach Terminen für die Bürgerversammlung und die Informationen zu den großen Projekten der Gemeinde im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Verwaltung erarbeitet gerade Präsentationen zu den großen bevorstehenden Baumaßnahmen.
Andreas Liebermann fordert eine Überprüfung der Gebühren für die Mittagsbetreuung. Jürgen Alt ergänzt hierzu, dass zum Thema Finanzierung von OGTS / Ganztagesschulen auch vor Kurzem Berichte in der Tageszeitung erschienen sind. 1. Bürgermeisterin Liebermann berichtet, dass genauere Informationen hierzu vom Freistaat noch nicht an die Kommunen weitergegeben wurden. Sobald hier belastbare Informationen vorliegen, wird das Thema mit den Gemeinderäten und dem Elternbeirat erörtert werden. Weiter mahnt Andreas Liebermann an, dass der Termin für den Kinderzirkus so kurzfristig bekannt gegeben wurde. 1. Bürgermeisterin Liebermann erwidert, dass das Projekt relativ spontan durch die Schulleitung an die OSS geholt wurde und die Gemeinde früher auch nicht informiert war.