Aufgrund des Art. 65 ff. der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 26.04.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird: Haushaltssatzung der Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Itzgrund folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.393.200,-- €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.922.220,-- €
ab.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 450 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 380 v.H.
2. Gewerbesteuer — 380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000,-- € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Der Haushaltsplan wird gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tage nach der Herausgabe dieses Amtsblattes an, eine Woche lang im Rathaus der Gemeinde Itzgrund öffentlich ausgelegt.
Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO nicht beanstandet, wodurch diese nun amtlich bekannt gemacht wird.