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Itzgrund-Bote
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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I.

Aufgrund des Art. 65 ff. der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 26.04.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird: Haushaltssatzung der Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Itzgrund folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 5.393.200,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 4.922.220,-- €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  — 450 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  — 380 v.H.

2. Gewerbesteuer  — 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Itzgrund, den 26.04.2023
Gemeinde Itzgrund
gez. Nina Liebermann, 1. Bürgermeisterin

II.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Der Haushaltsplan wird gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tage nach der Herausgabe dieses Amtsblattes an, eine Woche lang im Rathaus der Gemeinde Itzgrund öffentlich ausgelegt.

III.

Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO nicht beanstandet, wodurch diese nun amtlich bekannt gemacht wird.

Itzgrund, den 07.11.2023
Gemeinde Itzgrund
gez. Nina Liebermann, 1. Bürgermeisterin