Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband Itzgrund folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 827.630,-- €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 301.888,-- €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(§21 Abs.1+3 Verbandssatzung des Zweckverbandes Itzgrund)
1. Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 655.530 € festgesetzt und nach der Durchflussmenge des Abwassers im Jahr 2022 auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt (Betriebskostenumlage).
2. Anteil der Gemeinde Itzgrund — 228.968,07 €
Anteil der Gemeinde Großheirath — 196.219,15 €
Anteil der Gemeinde Untermerzbach — 200.389,94 €
Anteil des Marktes Ebensfeld — 10.458,98 €
Anteil der Stadt Bad Staffelstein — 19.493,86 €
1. Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 12.300 € festgesetzt und nach dem gemessenen Zeitaufwand im Jahr 2022 auf
die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt (Betriebskostenumlage).
2. Anteil der Gemeinde Itzgrund — 12.300,00 €
1. Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 301.888,00 € festgesetzt und nach den Einwohnerwerten (EW) gemäß Verbandssatzung auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
2. Anteil der Gemeinde Itzgrund bei 3.305 EW — 96.121,37 €
Anteil der Gemeinde Großheirath bei 3.316 EW — 96.441,29 €
Anteil der Gemeinde Untermerzbach bei 3.043 EW — 88.501,46 €
Anteil des Marktes Ebensfeld bei 298 EW — 8.666,93 €
Anteil der Stadt Bad Staffelstein bei 418 EW — 12.156,95 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Verwaltung des Zweckverbandes, Gemeindeverwaltung Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht bereit.
Gleichzeitig wird der Haushaltsplan eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt (Art. 25, 27 Abs. 1, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 GO rechtsaufsichtlich gewürdigt, wodurch diese nun amtlich bekannt gemacht wird.