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Itzgrund-Bote
Ausgabe 25/2024
Neues von Renten und Soziales
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Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Hinterbliebenenrente

Ein Kind, das einen oder sogar beide Elternteile verliert, bekommt im Alter von unter 18 Jahren eine Waisenrente. Dafür muss der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein oder bis zum Tod eine Rente bezogen haben.

Die Waise kann diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder eine Behinderung hat und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann. Alternativ, wenn sie sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Weitere Infos rund um die Waisenrente finden Sie im Video: https://t1p.de/DRV-Waisenrente-Video oder auf der Website der DRV unter: https://t1p.de/DRV-Waisenrente

Aktuelle Broschüren zu allen gängigen Fragen zum Thema Rente erhalten Sie im Rathaus-Foyer