Die Erziehungsrente ist ein Unterhaltsersatz für Geschiedene, die ein Kind erziehen und deren geschiedener Ehepartner bzw. ehemaliger Lebenspartner, dessen eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde, verstorben ist.
Anders als eine Witwen-/Witwerrente ist die Erziehungsrente allerdings eine Rente aus Ihrer eigenen Versicherung. Sie wird also nicht aus der Versicherung Ihres geschiedenen Ehepartners abgeleitet. Deshalb müssen Sie selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren bis zu seinem Tod erfüllt haben.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten, wie hoch die Erziehungsrente ist und welches Einkommen angerechnet wird, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung unter:https://t1p.de/DRV-Erziehungsrente.