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Itzgrund-Bote
Ausgabe 3/2023
Fundsachen
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Fundsachen

Folgende Fundsachen befinden sich aktuell im Fundbüro:

Die Fundsachen liegen zur Abholung im Bürgerbüro bereit.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.

Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.