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Itzgrund-Bote
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

in der Dienstversammlung am Sonntag, 26.02.2023 um 19.30 Uhr

in der Alten Schule Welsberg

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant/-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant bzw. stellvertretender Kommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18 Lebensjahr mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr

vollendet haben.

Nina Liebermann
1. Bürgermeisterin