Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Art. 6 BayStrWG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund mit Beschluss vom 18.01.2023 folgende Gemeindestraße gewidmet.
Ortsstraße „Kirchäcker“ (Gemarkung Herreth)
Die gewidmete Strecke beginnt bei km 0,000 Südwestecke am Grundstück Fl.Nr. 322/0 bis km 0,09605 = Nordostecke am Grundstück Fl.Nr. 337/0.
Die Widmung wird hiermit bekanntgegeben.
Die Widmungsverfügung vom 18.01.2023 kann jederzeit ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, EG, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Itzgrund (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG).