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Itzgrund-Bote
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Itzgrund

für das Haushaltsjahr 2022

I.

Aufgrund der §§ 19, 24 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Zweckverband am 23.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Itzgrund

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband Itzgrund folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 634.570,-- €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  121.888,-- €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage

(§21 Abs.1+3 Verbandssatzung

des Zweckverbandes Itzgrund)

1.

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 473.970 € festgesetzt und nach der Durchflussmenge des Abwassers im Jahr 2021 auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt (Betriebskostenumlage).

2.

Anteil der Gemeinde Itzgrund  —  187.667,87 €

Anteil der Gemeinde Großheirath  —  132.776,67 €

Anteil der Gemeinde Untermerzbach  —  131.850,20 €

Anteil des Marktes Ebensfeld  —  8.034,04 €

Anteil der Stadt Bad Staffelstein  —  13.641,22 €

§ 5

Betriebskostenumlage

(§21 Abs.1+4 Verbandssatzung

des Zweckverbandes Itzgrund)

1.

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 12.300 € festgesetzt und nach dem gemessenen Zeitaufwand im Jahr 2021 auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt (Betriebskostenumlage).

2.

Anteil der Gemeinde Itzgrund  —  12.300,00 €

418 EW

§ 6

Investitionsumlage

(§21 Abs.1+2 Verbandssatzung

des Zweckverbandes Itzgrund)

1.

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 71.888,00 € festgesetzt und nach den Einwohnerwerten (EW) gemäß Verbandssatzung auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

2.

Anteil der Gemeinde Itzgrund

bei

3.305 EW

22.889,19 €

Anteil der Gemeinde Großheirath

bei

3.316 EW

22.965,38 €

Anteil der Gemeinde Untermerzbach

bei

3.043 EW

21.074,68 €

Anteil des Marktes Ebensfeld

bei

298 EW

2.063,84 €

Anteil der Stadt Bad Staffelstein

bei

2.894,91 €

§ 7

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.000,00 € festgesetzt.

§ 8

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 9

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Itzgrund, den 23.11.2022

Zweckverband Itzgrund

______________________________

Nina Liebermann, Verbandsvorsitzende

II.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Verwaltung des Zweckverbandes, Gemeindeverwaltung Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht bereit.

Gleichzeitig wird der Haushaltsplan eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt (Art. 25, 27 Abs. 1, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).

III.

Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben Az. 960-22 Nr. 139 ZV = 241 die Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 GO rechtsaufsichtlich gewürdigt, wodurch diese nun amtlich bekannt gemacht wird.

Itzgrund, den 11.01.2023

Zweckverband Itzgrund

_______________________________

Nina Liebermann, Verbandsvorsitzende