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Itzgrund-Bote
Ausgabe 3/2025
Neues von Renten und Soziales
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Neues von Renten und Soziales

Müssen Sie in Kurzarbeit gehen? Machen Sie sich keine Sorgen um Ihre Rente! Auch während der Kurzarbeit bleiben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und brauchen nichts mehr zu unternehmen, weil das Verfahren zur Meldung der Kurzarbeit an die Rentenversicherung automatisch läuft.

Außerdem muss Ihr Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag zahlen, durch welchen Sie mindestens 80 Prozent Ihrer Rentenansprüche erwerben, die Sie ohne Kurzarbeit erhalten hätten. Die Zeit der Kurzarbeit wirkt sich also weniger negativ auf Ihre spätere Rentenhöhe aus.