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Itzgrund-Bote
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlen Sie Hundesteuer?

Mit der Anschaffung eines Hundes haben Sie eine besondere Verantwortung für Ihr Tier übernommen. Dies schließt nicht nur die artgerechte Haltung ein, sondern auch die Beachtung steuerlicher Vorschriften.

Jeder über 4 Monate alte Hund, ohne Rücksicht auf Größe und Rasse, der im Bereich der Gemeinde Itzgrund gehalten wird, unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Hundesteuerpflicht und ist in der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 4 (Bürgerbüro im Erdgeschoss) anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der steuerpflichtigen Tierhaltung persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Mehrfachhaltungen ist jeder Hund einzeln zu versteuern (Regelsteuersatz derzeit für den ersten Hund 25 €, für den zweiten Hund 45 €, für jeden weiteren Hund 75 € und für Kampfhunde 200 €).

Die Hundehaltung beginnt mit der Aufnahme des Hundes in den Haushalt des Halters. Als Hundehalter gilt dabei auch, wer einen Hund für andere zur Pflege oder zur Probe hält.

Die Nichtanmeldung zur Hundesteuer erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung gegeben.

Ihre Gemeindeverwaltung empfiehlt deshalb dringend, die notwendige Anmeldung vorzunehmen!