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Itzgrund-Bote
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2024

TOP 1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Nina Liebermann eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

TOP 3

Bekanntgaben der Verwaltung

Für die DE-Maßnahme „Rathausstraße“ liegen uns jetzt die voraussichtlichen Kosten und der Fördersatz vor:

Die voraussichtlichen Kosten einschl. MwSt. betragen für die Sanierung der Rathausstraße und der Neugestaltung des Platzes 467.006,50 €. Wir erhalten einen Fördersatz von 55 % auf die förderfähigen Kosten. Unser Eigenanteil beträgt voraussichtlich 225.556,50 €. Nicht enthalten sind hier die Maßnahmen Glasfaser, Wasserleitung, evtl. Kanal und Beleuchtung, für die noch keine Kostenberechnungen vorliegen und die zu 100 % von der Gemeinde Itzgrund getragen werden müssen. Für die Sanierung des Oberflächenkanals werden 90 % der Kosten als förderfähig erachtet. Auch hierfür liegt der Fördersatz bei 55 %. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Oberflächenkanal belaufen sich auf 185.640 €. Der Förderhöchstbetrag für diese Maßnahme liegt bei 90.960 €, so dass ein voraussichtlicher gemeindlicher Anteil in Höhe von 94.680 € verbleibt.

TOP 4

Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

  • Kindergarten: Folgende Vergabeunterlagen hat der Architekt an die Beschaffungsstelle Coburg zur Weiterbearbeitung übersandt:

1.

Rohbau/Abbruch/Entkernung

2.

Außenputzarbeiten

3.

Schlosserarbeiten

4.

Fliesenarbeiten

In Bearbeitung sind folgende Gewerke und werden in Kürze weitergeleitet:

5.

Klempnerarbeiten (Verlängerung Traufe und Ortgang)

6.

Sanitär

Heizung kann erst bearbeitet werden, wenn der Energieberater die Heizlast berechnet hat.

Die Gewerke Gerüst, WC-Trennwände und Blitzschutz müssen nicht über die Vergabestelle ausgeschrieben werden, da die Summen netto unter 10.000 € liegen.

Die Schreinerarbeiten (Möbel und Einbauten) werden im neuen Jahr ausgeschrieben, da sich das Team erst besprechen muss wie sie für die Zukunft die Räume ausgestattet haben wollen.

Die Gewerke Fenster, Sonnenschutz, Trockenputz/Maler, Estrich, Bodenbeläge, Innentüren und Eingangselemente wurden bereits mit dem 1. BA (Sanierung innen im UG) ausgeschrieben und die Verträge sind bereits vergeben.

Der 1. BA ist bis auf den hinteren Teil des Flurs (ab Treppe) fertig. Der Teil des Flurs wird momentan bearbeitet. Dafür ist die Igelgruppe in den vorderen fertigen Teil umgezogen. Die Staubschutzwand wurde umgebaut und erweitert, sodass das Treppenhaus geschlossen ist. Putzer und Maler werden heuer noch fertig, der Bodenbelag wird hoffentlich noch in der nächsten Woche verlegt, falls es nicht mehr klappt dann gleich nach den Feiertagen.

  • OD Kaltenbrunn: Die Coburger Straße soll am 20.12.2024 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Als eine Erweiterung der Maßnahme „Coburger Straße“ wird im kommenden Frühjahr die Erweiterung der Gartenstraße um einen überfahrbaren Mehrzweckstreifen starten, ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Der Beginn der Maßnahme „Rathausstraße“ wird voraussichtlich im Juli 2025 sein. Hier werden zuerst die notwendigen Sanierungen der Versorgungsleitungen und die Straße saniert werden, im Anschluss daran, vermutlich im Jahr 2026 erfolgt die Platzgestaltung.

  • Der Parkplatz an der Schule wird noch vor den Feiertagen mit dem dort lagernden unbelasteten Asphalt, der vor Ort gefräst wird, saniert.

TOP 5

Nachbesprechung der Bürgerversammlung

1. F: In der Straße gegenüber der Kirche in Kaltenbrunn sammelt sich Wasser. Kann Abhilfe geschafft werden?

A: Die Straße weist in diesem Bereich ein sehr geringes Gefälle auf. Es wurde von der Baufirma darauf hingewiesen, dass sich Pfützen in den Dreizeilern entlang der Fahrbahn bilden können. Es zeigt sich eine erhebliche Pfützenbildung im Bereich der Einfahrt zur Wirtsgasse. Es wird geprüft, in wie weit nachgebessert werden kann.

2. F: Wird die Gemeinde die Grundsteuerreform einkommensneutral umsetzen?

A: Auf Grundlage der Datenübermittlung vom Finanzamt ermittelt die Gemeinde die zu erwartenden Einnahmen bei unterschiedlichen Hebesätzen. Der endgültige Hebesatz wird vom Gemeinderat in dieser Sitzung beschlossen. Die Steuereinnahmen sind sog. allgemeine Deckungsmittel, die für Infrastrukturmaßnahmen, Straßensanierungen, Straßenbeleuchtung, Spielplätze etc. verwendet werden sollen.

3. F: Warum werden erst im Dezember Hebesatzänderungen für die neue Grundsteuer geprüft?

A: Um eine seriöse Aussage treffen zu können müssen die Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt möglichst vollständig vorliegen. Das ist bis heute nicht der Fall. Im Sommer lagen uns noch weniger als die Hälfte der Beträge vor.

4. F: Woher weiß der Bürger den neuen Hebesatz?

A: Die Gemeinde erlässt eine neue Hebesatzsatzung, die im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht wird, außerdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Grundsteuerbescheide.

5. F: Warum ist die Internetseite der Gemeinde zum Teil veraltet?

A: Diese Tatsache ist bekannt und zu einem großen Teil der Personalknappheit geschuldet. Wir wollen die Seite schnellst möglich auf den aktuellen Stand bringen.

6. F: Wieso sind so wenig Informationen im Amtsblatt (z. B. aus dem Gemeinderat)?

A: Das Ausscheiden von Sandra Kob hat das Personalproblem verschärft. Es sollen zukünftig wieder die genehmigten Protokolle im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht werden.

7. F: Warum ist das Verhältnis von Tagesordnungspunkten in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Vergleich zur nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung so niedrig? Warum sind im Investitionsplan für 2025 ca. 2 Mio. EUR mehr Investitionen eingestellt als noch in 2024?

A: In der nichtöffentlichen Sitzung müssen die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die die berechtigten Interessen Dritter betreffen. Im Haushalt 2024 wurde bewusst nur das eingestellt, was finanziell auch für die Gemeinde leistbar ist, um die Genehmigungspflicht des Haushalts zu verhindern, durch die geplante Maßnahmen erheblich verzögert würden.

8. F: Warum dauert die Sanierung der Kläranlage so lange?

A: Aufgrund umfangreicher Behördenbeteiligungen mussten immer wieder neue Messungen und Pläne vorgelegt und diese dann erneut mit den jeweiligen Fachbehörden erörtert werden.

9. F: Sind in den angedachten Gebührenerhöhungen bereits alle Investitionen enthalten oder wird es auch Einmalbeiträge geben?

A: Der Kalkulationszeitraum betrifft nur die Jahre 2025 und 2026. Es sind keine Investitionen enthalten. Für den anschließenden Kalkulationszeitraum werden verschiedene Modelle geprüft und kalkuliert. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Gemeinderat. Eine Entscheidung wird öffentlich getroffen werden.

11. F: Teilweise sind die Schilder für die Busfahrpläne in der Gemeinde zu klein. Kann hier Abhilfe geschafft werden?

A: Die Schilder werden gerade ausgetauscht. Alle Fahrpläne sind im Format DIN A 3.

12. F: Teilweise würden Spiegel beschlagen, so dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen kann.

A: Es wird geprüft, ob bei Spiegeln, bei denen dies häufiger vorkommt, technische Verbesserungsmöglichkeiten (Politur o.ä.) vorgenommen werden können.

13. F: In Gleußen fahren die Fahrradfahrer derartig schnell, dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen zum Beispiel mit Kindern kommen kann. Ist es möglich, in allen Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen?

A: Eine Reduktion der Maximalgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nicht ohne Weiteres gesetzlich möglich. Vor allem, wenn es sich um eine Ortsdurchfahrt handelt in der z.B. auch Busse fahren, ist sehr klar geregelt, aus welchen Gründen die Geschwindigkeit reduziert werden darf. Solche Gründe sind z.B. Kindergärten oder Seniorenheime, die an der Straße anliegen. Möglichkeiten einer partiellen Geschwindigkeitsreduzierung werden durch die Gemeinde bei einer nächsten Verkehrsschau geprüft.

14. F: Kann eine kommunale Verkehrsüberwachung eingeführt werden?

A: Eine kommunale Verkehrsüberwachung würde in der Regel mehr Kosten verursachen, als Einnahmen generieren und wird daher aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde aktuell nicht angestrebt.

15. F: Können an der Bushaltestelle bzw. im Pavillon in Gleußen Bänke aufgestellt werden?

A: Es werden Bänke aufgestellt.

16. F: Warum wird die Itzgrundhalle nicht stärker beworben?

A: Außerhalb der Veranstaltungen der Garten- und Musikvereine wurde auf eine aktive Bewerbung verzichtet, um die durch die Baustelle verursachte Verkehrs- und Parkplatzproblematik nicht zu verschärfen. Zukünftig will sich die Gemeinde für weitere Nutzungen stark machen.

17. F: Warum wird Abbruchmaterial wie Betonringe in den Lärmschutzwahl verfüllt?

A: In dem Lärmschutzwall dürfen nur zertifizierte Aushübe verfüllt werden. Sofern hier anderes Material verwendet wurde, wird die Gemeinde dem nachgehen.

18. F: Warum liegt immer noch Bauschutt auf dem Parkplatz der Grundschule?

A: Die Baufirma wurde bereits mehrfach aufgefordert, den Bauschutt zu beseitigen. Mittlerweile wurde mit der Gemeinde vereinbart, dass der dort gelagerte Asphalt vorort gefräst und eingebaut wird, um den Parkplatz dauerhaft und belastungsfähig wiederherzustellen.

19. F: Warum ist der Feuerwehrbereich der Itzgrundhalle auch nach der Abnahme noch nicht vollständig fertiggestellt?

A: Der Feuerwehrbereich war kein Bestandteil der Fördermaßnahme. Mit den Verantwortlichen wird bei einem Vorort-Termin geklärt, welche Leistungen durch die Gemeinde und welche in Eigenleistung der Feuerwehr erfolgen.

20. F: In Gleußen kommt es aufgrund eines Entwässerungsrohres, das Wasser auf die Straße spült, eventuell zu gefährlichen Verkehrssituationen. Kann hier Abhilfe geschafft werden?

A: Die Situation ist aufgrund von Baumängeln beim Entwässerungsrohr entstanden. Die Gemeinde schöpft hier alle Möglichkeiten aus, die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Da es sich um eine Staatsstraße handelt ist das Staatliche Bauamt mit eingebunden.

21. F: Können die Bürgersteige in der Ortsdurchfahrt Gleußen verbreitert werden? Teilweise sind diese zu schmal um von einer Mutter mit Kind ohne Probleme benutzt werden zu können.

A: Die Ortsdurchfahrt Gleußen ist eine Staatsstraße. Die Gemeinde kann daher keine Verbreiterung der Gehwege beschließen.

22. F: Wird aufgrund des Vorranggebietes für Windkraft bei Kaltenbrunn noch eine Erweiterung des bestehenden Neubaugebietes möglich sein?

A: Entscheidend hierfür ist der immissionsschutzrechtliche Abstand zur Wohnbebauung. Dieser beträgt laut Bundesimmissionsschutzgesetz 800 m. Die Gemeinde wird sich mit der Firma UKA hinsichtlich der Abstandsflächen in Kontakt setzen.

23. F: Wird aufgrund der neuen Pflasterungen im Rahmen der Dorferneuerung in Kaltenbrunn ein höherer Pflegeaufwand für die Anwohner entstehen, weil zum Beispiel Grünstreifen eingeplant werden und Pflasterflächen anstelle von Asphalt hergestellt wurden?

A: Es wird an die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Itzgrund erinnert, die besagt, dass unabhängig vom Belag Moos, Gras usw. aus den Gehwegfugen entfernt werden müssen. Es wird an die Anlieger und Bewohner von Kaltenbrunn appelliert, die Grünflächen zu pflegen und sich gegenseitig hierbei zu unterstützen. Eine Dorferneuerung ist nur förderfähig mit Pflasterflächen in den Gehwegen.

24. F: Der Radweg von Bodelstadt zur Schenkenau muss saniert werden. Wird dies zeitnah in Angriff genommen?

A: Eine umfängliche Sanierung erfolgt nach dem Neubau des Pumpwerks Schenkenau. Es wird geprüft, ob größere Schäden vorab durch Schotter aufgefüllt werden.

25. F: Warum gibt es bei den Radwegen zwischen Schenkenau und Bodelstadt keine Schilder, die auf die Löcher im Weg hinweisen?

A: Zuständig für die Beschilderung als Fahrradweg ist das Landratsamt. Die Gemeinde wird sich mit diesem in Verbindung setzen.

26. F: Wie ist der Stand der Planungen für die Erweiterung des Radweges an Gleußen vorbei mit der Erneuerung der nördlichen Zufahrt?

A: Die Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt zurückgestellt.

27. F: Kann in Gleußen an den Stellen wo der Gehweg sehr breit ist, ein Schild aufgestellt werden, dass er nicht für einen Radweg gehalten wird?

A: Die Gemeinde wird eine weitere Beschilderung prüfen.

28. F: Wie hoch ist der Gesamtfinanzierungsbedarf der Kläranlage?

A: Dieser ist aktuell noch nicht konkret bekannt.

TOP 6

Genehmigung der Entwurfsplanung Sanierung Brunnen II in Kaltenbrunn

Den Gemeinderäten ist mit der Einladung der Sitzung der Link zur Entwurfsplanung der Sanierung des Brunnens II in Kaltenbrunn zugegangen. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass die Entwurfsplanung, aufgrund einiger vom WWA geforderten Änderungen, noch nicht endgültig angepasst werden konnte. Außerdem wurde dem Ing.-Büro vom WWA vor Kurzem der Ausbauplan des aktuellen Brunnen II übergeben, der nun eine genauere Planung ermöglicht. Dieser Plan lag auch der Gemeinde bisher nicht vor. Das WWA gibt uns die Möglichkeit, dem Entwurf mit dem vorliegenden Planungsstand zuzustimmen. Der Förderantrag muss noch im Dezember beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht werden. Das Ing.-Büro muss die Änderungen, die hauptsächlich die technische Ausführung der Probebohrung und das Brunnenhäuschen betreffen, bis Ende Januar nachgereicht haben. So kann das WWA die Prüfung der Förderfähigkeit noch berücksichtigen. Ziel muss es sein, in diese Förderperiode der RZWas 2021 zu fallen, da die Höhe der Förderschwelle bei einer neuen RZWas voraussichtlich ansteigen wird und somit unwahrscheinlich wird, dass die Gemeinde Itzgrund diese Schwelle erreicht. Die Änderungen, die noch einzuarbeiten sind, sehen eine Kostenminderung vor. Die endgültige Planung soll in der Februarsitzung 2025 des Gemeinderates vom Ing.-Büro Baurconsult vorgestellt werden. Aufgrund der Änderungen geht 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann nicht detailliert auf die Planungen ein, sondern gibt nur einen Überblick über den Zweck des Vorhabens und die aktuelle Kostenberechnung, die noch nach unten korrigiert werden wird.

Zweck des Vorhabens: Die Gemeinde Itzgrund stellt ihre Wasserversorgung der Ortsteile Kaltenbrunn, Welsberg, Schottenstein, Gleußen und Bodelstadt derzeit aus den beiden Brunnen Schottenstein und Bodelstadt sicher. Die Ortsteile Herreth, Pülsdorf und Lahm werden von der Banzer Gruppe versorgt, während sich die Weiler und abseitsgelegenen Anwesen aus eigenen Anlagen versorgen.

Um eine langfristige Trinkwasserversorgung der Gemeinde Itzgrund sicherzustellen, wurden in der Studie vom 12.12.2022 (Baurconsult) verschiedene Möglichkeiten einer künftigen Versorgung untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde bereits deutlich, dass beide Brunnen über die genehmigten Grenzwerte hinaus Wasser fördern. Ein damals festgestellter extrem hoher Wasserverlust konnte mittlerweile durch den Einbau von 24 neuen Hauptwasserzählern berichtigt werden. Nach aktuellem Stand beträgt der Wasserverlust nur ca. 16 %, anstatt der damals angenommenen schwankenden Verlustmengen von 21% bis ca. 46 %. Allerdings müssen hier die aktuellen Hauszählerablesungen noch abgewartet werden um eine endgültige Aussage treffen zu können.

Mit den derzeitigen Wasserrechten der Brunnen Bodelstadt und Schottenstein kann der tägliche Wasserbedarf der Gemeinde Itzgrund im durchschnittlichen Bedarfsfall gedeckt werden. An verbrauchsreichen Tagen liegt jedoch ein deutlicher Fehlbedarf (deutliche Überschreitung der genehmigten Entnahmemenge) vor, der sich mit dem Einbau der neuen Zähler auch bestätigt hat. Hinzu kommt, dass der Brunnen in Bodelstadt in sehr kurzen Zeitabschnitten von 1-3 Jahren verockert und regeneriert werden muss, wofür er für 1 – 2 Wochen vom Netz genommen werden muss. Der Brunnen in Schottenstein steht dann allein zur Wasserversorgung zur Verfügung. Der Brunnen in Bodelstadt wird durch die hohe Pumpleistung sehr in Mitleidenschaft gezogen und seine Lebensdauer deutlich eingeschränkt.

In Betrachtung aller Möglichkeiten eine Redundanz und somit eine zusätzliche Wasserversorgung sicherzustellen, hat sich die Lösung, den vorhandenen, aktuell nicht mehr genutzten Brunnen II nach oben abzudichten und tiefer zu bohren als die wirtschaftlichste herausgestellt.

Es soll vorerst eine Bohrung bis 73 m u. GOK erfolgen. Sollte in dieser Tiefe der Fehlbedarf von ca. 3,3 l/s nicht zu decken sein, wird in einem zweiten Schritt bis ca. 118 m u. GOK ausgebaut. Das damalige Wasserrecht sowie ehemalige Pumpversuche am Brunnen II in Kaltenbrunn mit seiner aktuellen Ausbautiefe von ca. 38 m u. GOK zeigten Förderleistungen von ca. 3,5 l/s. Diese Leistung soll mindestens wieder erreicht werden.

Nach derzeitigem Planungsstand belaufen sich die Kosten für den Ausbau des Brunnens auf 118 m auf insgesamt 3.021.410 € brutto incl. der Kosten für den Anschluss an das bestehende Leitungsnetz. Die erwartete Förderung beträgt 250 € pro Anwohner mit Hauptwohnsitz in den versorgten Ortschaften. Das entspricht einer Fördersumme von ca. 450.000 – 500.000 €.

Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion über die Gründe der langen und aufwändigen Planung. Als wichtig wird angesehen, die Planung abzuschließen um noch Fördermittel aus der aktuellen RZWas zu erhalten. Darüber hinaus könnten die Gesamtkosten noch etwas niedriger ausfallen als bislang veranschlagt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den aktuellen Planungsstand zur Sanierung des Brunnens II in Kaltenbrunn. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag zu stellen. Das Ing.-Büro wird die Planung entsprechend den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Januar ergänzen, bzw. anpassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 1

TOP 7

Neukalkulation der Wassergebühren 2025 – 2026 und Anpassung der Satzung

1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass Wasser- und Abwassergebühren mindestens alle 4 Jahre kostendeckend kalkuliert werden müssen. Der Zeitraum kann auch kürzer gewählt werden, wenn dies sinnvoll ist. Der Kämmerer hat die Gebühren für die Jahre 2025 und 2026 kalkuliert, da derzeit noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, wie die durch die Maßnahmen in der Wasser- und Abwasserversorgung entstehenden Kosten umgelegt werden. Die verschiedenen Varianten (Finanzierung nur über Gebühren, oder über Gebühren und Verbesserungsbeiträge) sollen erst abschließend bewertet und entschieden werden, wenn der konkrete Zeitplan feststeht und alle Kosten endgültig kalkuliert wurden.

Der Kämmerer stellt dem Gemeinderat die aktuelle Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 vor.

Beschluss:

Der ab 01.01.2025 gültige Wasserpreis der Gemeinde Itzgrund wird auf 2,24 €/m³ festgesetzt. Die Grundgebühr für einen Zähler Q3 4 beträgt ab 01.01.2025 100 €, für einen Zähler Q3 10 120 € und 160 € für einen Zähler Q3 16. Die Gebührensatzung wird hinsichtlich der Gebühren entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

TOP 8

Neukalkulation der Abwassergebühren 2025 – 2026 und Anpassung der Satzung

Der Kämmerer stellt dem Gemeinderat die aktuelle Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 vor.

Beschluss:

Der ab 01.01.2025 gültige Preis der Gemeinde Itzgrund für Abwasser wird auf 3,22 €/m³ festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt ab 01.01.2025 für einen Zähler Q3 4 80 €, für Q3 10 140 € und für Q3 16 160 €. Die Satzung wird hinsichtlich der Gebühren entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

TOP 9

Neukalkulation Grundsteuerhebesatz ab 2025 und Erlass einer neuen Hebesatzsatzung

Bisher waren Einheitswerte die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die 1963 festgesetzten Einheitswerte veraltet, somit zu niedrig und damit verfassungswidrig sind. Deshalb musste eine Reform her. 1. Bürgermeisterin Liebermann erklärt, dass die neuen Grundsteuermessbeträge, die in Bayern auf einem wertfreien Flächenmodell basieren, bis heute noch nicht vollständig vom Finanzamt übermittelt wurden. Allerdings ist mit einer Quote von knapp 90 % endlich ein Wert erreicht, der eine seriöse Neukalkulation zulässt. Sie betont, die Notwendigkeit der Einnahmen aus der Grundsteuer für die Gemeinde für alle Bereiche, die nicht durch Gebühren und Beiträge finanziert werden können. Dies sind vor allem Straßensanierungsmaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen, Winterdienst, Spielplätze, Straßenbeleuchtung und vieles mehr.

Der Kämmerer erläutert die Einnahmen der Kommune bei verschiedenen Hebesätzen und gibt Beispiele, wie sich der jeweilige Hebesatz auf verschiedene Anwesen der Gemeinde auswirken würde. Er betont ebenfalls die Notwendigkeit von Mehreinnahmen, allein schon im Hinblick auf die zu erwartende deutliche Erhöhung der Kreisumlage.

Im Gemeinderat wird favorisiert, die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A und B zunächst nur moderat zu erhöhen und dann bei Bedarf in den kommenden Jahren den Hebesatz erneut anzupassen.

Beschluss:

Der Grundsteuerhebesatz ab 01.01.2025 wird für Grundsteuer A auf 450 Prozent, der Hebesatz für Grundsteuer B auf 180 Prozent festgesetzt. Der Gemeinderat billigt den Erlass der entsprechenden Grundsteuerhebesatzsatzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 1

TOP 10

Plakatierung anlässlich Wahlen

Mit Blick auf die kurz bevorstehenden Bundestagswahlen erläutert 1. Bürgermeisterin Liebermann das bisherige Genehmigungsverfahren der Plakatierung anlässlich Wahlen. Die Zahl der Plakate/Plakatständer ist derzeit auf insgesamt 10 Stück im gesamten Gemeindegebiet beschränkt. In der Vorbesprechung haben sich die Fraktionsvorsitzenden dafür ausgesprochen, bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen aufgrund der großen Menge an politischen Gruppierungen keine Genehmigung zum Aufstellen von Bannern zu erteilen und lediglich die Anzahl der Plakatstandorte von 10 auf 15 zu erhöhen.

Beschluss:

Für Landtags-, Bundestags- und Europawahlen wird die Anzahl der Plakate/Doppelplakate auf max. 15 im gesamten Gemeindegebiet pro Antragsteller festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

TOP 11

Wünsche und Anfragen

Aus dem Gemeinderat werden folgende Punkte angesprochen:

-

Teilweise werden in Gleußen gesperrte Wege von Firmen befahren. Die Gemeinde wird dem nachgehen.

-

Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Baunach-Allianz und der Initiative Rodachtal werden thematisiert.

-

Mehrere Gremiumsmitglieder sehen den Bedarf nach einer Klausur des Gemeinderates, um verschiedene Themen näher zu diskutieren.