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Itzgrund-Bote
Ausgabe 5/2025
Neues von Renten und Soziales
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Versorgungsausgleich

Wenn die Ehe zerbricht, werden die Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit mithilfe vom sog. „Versorgungsausgleich“ zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt. Das heißt, jeder bekommt die Hälfte des anderen.

Geteilt werden beispielsweise Anwartschaften aus gesetzlicher Rentenversicherung, einem Beamtenverhältnis, Betriebsrenten, Riester-Renten oder privaten Versicherungsverträgen.

Die Regelungen zum Versorgungsausgleich gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.