der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Windpark Bürgerwald"
Mit Bescheid vom 10.03.2023, Aktenzeichen 6100 Nr. 7 = 41 hat das Landratsamt Coburg die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund im Bereich des Bebauungsplans „Windpark Bürgerwald" genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlich-keits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde ltzgrund, Bürgerbüro, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach