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Itzgrund-Bote
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2025

TOP 1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Bürgermeister Horst Porzelt eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 2. Bürgermeister Horst Porzelt über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

TOP 3

Bekanntgaben der Verwaltung

Im Bereich des Teiches in Kaltenbrunn, zwischen Friedhof und Tankstelle sind erneut Nägel und Nadeln großflächig verstreut worden. Es wird um erhöhte Vorsicht in diesem Bereich gebeten, da trotz der sofortigen Säuberungsaktion des Bauhofes mit Unterstützung von Anja Piltz, nicht sichergestellt werden kann, dass wirklich alle Nägel und Nadeln beseitigt werden konnten. Ein großes Lob und Dankeschön an Frau Piltz für Ihre Unterstützung und ihr aufmerksames Handeln. Wir bitten die Bevölkerung darum uns mitzuteilen, ob sie etwas beobachtet haben und auch zukünftig bitte die Augen offen zu halten. Das Ausstreuen von Nägeln und Nadeln kann bei Mensch und Tier zu schlimmen Verletzungen führen und ist kein Kavaliersdelikt.

TOP 4

Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

Die Submission für die Gartenstraße erfolgt Anfang Februar, frühester Baubeginn ist der 11. März, spätestes Bauende der 12. September. Innerhalb dieses Zeitfensters wird die Teilsanierung der Gartenstraße mit der Erweiterung um den überfahrbaren Mehrzweckstreifen erfolgen. Die eigentliche Bauzeit wird voraussichtlich 3 Monate betragen. Die Umgestaltung der Rathausstraße soll im Juni/Juli beginnen und wird sich über ein Jahr hinziehen.

Derzeit laufen noch die Ausschreibungen für die Arbeiten im Rahmen der Generalsanierung des Kindergartens. Planmäßiger Maßnahmenbeginn soll der 22. April sein.

TOP 5

Bestätigung der neugewählten Feuerwehrkommandanten (FFW Kaltenbrunn, FFW Herreth)

2. Bürgermeister Porzelt gibt das Ergebnis der Wahl der Kommandanten/stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Kaltenbrunn und Herreth bekannt. Diese müssen noch durch den Gemeinderat bestätigt werden. Tobias Reblitz ist aufgrund seiner Wahl zum stellvertretenden Kommandanten persönlich beteiligt und setzt sich in den Zuhörerbereich.

Beschluss 1:

Die Wahl von Hubert Rädlein als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenbrunn wird vorbehaltlich eventueller Auflagen des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Beschluss 2:

Die Wahl von Achim Edelhäußer als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenbrunn wird vorbehaltlich eventueller Auflagen des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Beschluss 3:

Die Wahl von Marco Oehrl als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Herreth wird vorbehaltlich eventueller Auflagen des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Beschluss 4:

Die Wahl von Tobias Reblitz als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Herreth wird vorbehaltlich eventueller Auflagen des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

TOP 6

Jahresstatistik der Itzgrundfeuerwehren 2024

Herr GR Tobias Reblitz nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. 2. Bürgermeister Porzelt übergibt das Wort an GL Niko Weidner, der den Anwesenden die Jahresstatistik der Itzgrundfeuerwehren erläutert. In Itzgrund gibt es insgesamt 6 Feuerwehren, die sich auf die Ortsteile Gleußen, Herreth, Kaltenbrunn, Lahm-Pülsdorf, Schottenstein und Welsberg verteilen, wobei Kaltenbrunn mit 43 aktiven Mitglieder die größte, Welsberg mit 27 aktiven Mitgliedern die kleinste ist. Insgesamt gab es in Itzgrund 2024 201 aktiv Feuerwehrdienstleistende, 4 mehr als noch im vergangenen Jahr. Darüber hinaus gab es 159 passive Mitglieder, 3 Jugendgruppen und 1 Kinderfeuerwehr. Die Itzgrunder Feuerwehren brachen im Jahr 2024 zu 53 Einsätzen auf, 14 mehr als noch 2023. Insgesamt wurden 1.435 Einsatzstunden abgeleistet, was im Vergleich zu 2023 fast einer Verdopplung der Einsatzstunden entspricht. Für diese wertvolle und beeindruckende Leistung dankt die Gemeinde allen Feuerwehrdienstleistenden im Itzgrund.

TOP 7

Erfrischungsgeld für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025

2. Bürgermeister Porzelt informiert über die gesetzlichen Regelungen zum sogenannten Erfrischungsgeld für Wahlvorstände. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Wahlvorstände für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von mindestens 25 EUR. Für die Vorsitzenden der Wahlvorstände und Wahlausschüsse sind jeweils 35 Euro (§ 10 Abs. 2 BWO) vorgesehen.

Die Kommunen können die Höhe des Erfrischungsgelds auch anders festlegen. Hiervon haben zahlreiche Kommunen Gebrauch gemacht, u.a. haben sich viele anderen Gemeinden in der näheren Umgebung für höhere Sätze entschieden (siehe Aufstellung).

Beschluss:

Für künftige Bundestagswahlen, beginnend mit der Bundestagswahl 2025, setzt die Gemeinde Itzgrund das Erfrischungsgeld pauschal auf 50 EUR für jeden Wahlvorstand, unabhängig von der konkreten Funktion, fest.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 8

Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Itzgrund über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen – Neugestaltung Rathausstraße

2. Bürgermeister Porzelt erläutert, dass für die Neugestaltung der Rathausstraße eine Vereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung über die Kostenteilung geschlossen werden muss. Maßnahmenträger ist in diesem Fall die Teilnehmergemeinschaft, die Gemeinde Itzgrund beteiligt sich mit 45 % an den förderfähigen Kosten, nicht förderfähige Kosten trägt die Gemeinde Itzgrund zu 100 %. Daraus ergibt sich folgende Kostenteilung:

Nach aktuellem Stand werden 467.006,50 € von der TG getragen, 225.556,50 € trägt die Gemeinde Itzgrund.

Beschluss:

Der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn und der Gemeinde Itzgrund über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen „Neugestaltung der Rathausstraße“ unter Kostenbeteiligung der Gemeinde Itzgrund wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 9

Vereinbarung zwischen der Gemeinde Itzgrund und der Teilnehmergemeinschaft über Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Maßnahmen – Oberflächenkanal Rathausstraße und Spielgeräte

2. Bürgermeister Porzelt erklärt die Vereinbarung über die Maßnahmen Oberflächenkanal und Spielgeräte. In diesem Fall ist die Gemeinde Itzgrund Baulastträger, die TG beteiligt sich mit 55% an den förderfähigen Kosten. Die Kostenteilung nach aktuellem Stand stellt sich für die Sanierung des Oberflächenkanals wie folgt dar:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 185.640,00 € sind zu 90% förderfähig. Hieraus ergibt sich eine Förderung von 49% der Gesamtkosten und somit eine Summe von 90.960,00 € die von der TG getragen wird.

Beschluss 1:

Der Vereinbarung der Gemeinde Itzgrund und der Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Maßnahmen, hier „Oberflächenwasserkanal Rathausstraße“ unter Kostenbeteiligung der TG wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Für die Beschaffung der Spielgeräte wurde die Bevölkerung von Kaltenbrunn mittels eines Fragebogens beteiligt. Aus den Rückläufern ergab sich, dass Mehrgenerationenspielgeräte gewünscht werden. Gemeinsam mit der Vorsitzenden Andrea Hofmann, Uwe Vollmuth vom VLE und einem Mitarbeiter eines Spielgeräteherstellers erfolgte eine Auswahl an Spielgeräten. Dieser Auswahl hat auch die Vorstandschaft bereits zugestimmt. Aufgrund der geänderten Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungsverträge für Kommunen, muss die Vergabe der Spielgeräte mit den dazugehörigen Nebenleistungen, wie Lieferung, Einbau, Fallschutzmatten u.a. von der Gemeinde Itzgrund beauftragt werden. Die Kosten nach aktuellem Planungsstand belaufen sich auf 33.433,05 € netto, wovon 55% und somit 18.388,18 € netto von der TG übernommen werden.

Beschluss 2:

Der Vereinbarung der Gemeinde Itzgrund und der Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Maßnahmen, hier „Spielgeräte Rathausstraße“ unter Kostenbeteiligung der TG wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 10

Wünsche und Anfragen

Aus dem Gemeinderat werden folgende Punkte angesprochen:

-

Die Feuerwehrstatistik soll auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden, um sie interessierten Bürgerinnen und Bürgern leicht zugänglich zu machen.

-

Das defekte Kanalrohr in der Kloster-Banz-Straße in Gleußen sollte schnellstmöglich ausgetauscht werden, Die Verwaltung soll Lösungsmöglichkeiten prüfen und diese in der nächsten Gemeinderatssitzung vorstellen, sowie einen Beschlussvorschlag erarbeiten.

-

Über Maßnahmen zur Stabilisierung des Löschteiches in Herreth soll in der nächsten Sitzung informiert werden.

-

Aus dem Gemeinderat wird sich erkundigt, ob sowohl das Abschlegeln von Banketten als auch das Abschlegeln von Grabenrändern zur Vorbereitung des Ausputzens dem Wegeunterhalt dient. Der Vorsitzende bestätigt dies und, dass diese Arbeiten nach den bislang von der Gemeinde festgelegten Schlüssel als förderfähig angesehen werden.