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Itzgrund-Bote
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit der Hundesteuer 2026

Zum 01.04.2026 wird die Hundesteuer für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2026 fällig.

Alle Betroffenen, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den fälligen Betrag auf folgendes Konto der Gemeinde Itzgrund zu überweisen:

VR-Bank Lichtenfels- Ebern eG

IBAN: DE28770918000002812037

BIC: GENODEF1LIF

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung.

Bitte überweisen Sie die Gebühr innerhalb von 7 Werktagen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Bei Unklarheiten bitten wir um Rücksprache mit der Gemeindekasse.