Titel Logo
Itzgrund-Bote
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Hundesteuer 2024

Zum 01.04.2024 war die Hundesteuer für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2024 fällig.

Alle Betroffenen, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den fälligen Betrag auf folgendes Konto der Gemeinde Itzgrund zu überweisen:

VR-Bank Lichtenfels- Ebern eG

IBAN: DE28770918000002812037

BIC: GENODEF1LIF

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung.

Bitte überweisen Sie die Gebühr innerhalb von 7 Werktagen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Bei Unklarheiten bitten wir um Rücksprache mit der Gemeindekasse.