Fragen dazu tauchen immer wieder auf: Die „Versicherungsjahre“…. Was zählt dazu?
| • | Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit |
| • | Beiträge für Minijobs |
| • | Kindererziehungszeiten |
| • | Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld oder Sozialleistungen der Agentur für Arbeit) |
| • | Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege |
| • | Zeiten einer Wehr- und Zivildienstpflicht |
| • | Beitragsfreie Zeiten: Beitragsfreie Zeiten sind zum Beispiel Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Ausbildungsplatzsuche, Zeiten des Mutterschutzes, längere Krankenzeiten oder Zeiten einer Arbeitslosigkeit. |
Die Versicherungsjahre in der Rentenversicherung sind daher sowohl Jahre, in denen man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, als auch Zeiten, in denen man es aus verschiedenen Gründen nicht konnte.
Ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, weiß die Rentenversicherung nicht. Dies macht sich aber in der Höhe des Beitrages selbst und bei der späteren Rentenberechnung bemerkbar.