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Itzgrund-Bote
Ausgabe 7/2025
Neues von Renten und Soziales
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Neues von Renten und Soziales

Fragen dazu tauchen immer wieder auf: Die „Versicherungsjahre“…. Was zählt dazu?

Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit

Beiträge für Minijobs

Kindererziehungszeiten

Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld oder Sozialleistungen der Agentur für Arbeit)

Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege

Zeiten einer Wehr- und Zivildienstpflicht

Beitragsfreie Zeiten: Beitragsfreie Zeiten sind zum Beispiel Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Ausbildungsplatzsuche, Zeiten des Mutterschutzes, längere Krankenzeiten oder Zeiten einer Arbeitslosigkeit.

Die Versicherungsjahre in der Rentenversicherung sind daher sowohl Jahre, in denen man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, als auch Zeiten, in denen man es aus verschiedenen Gründen nicht konnte.

Ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, weiß die Rentenversicherung nicht. Dies macht sich aber in der Höhe des Beitrages selbst und bei der späteren Rentenberechnung bemerkbar.