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Itzgrund-Bote
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2025

TOP 1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 3

Bekanntgaben der Verwaltung

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Sanierung der Teiche in Herreth ist durch den Landschaftspflegeverband beauftragt und soll in den nächsten Wochen erfolgen

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Die Atemschutztechnik für die Feuerwehr Herreth soll aller Voraussicht nach Anfang bis Mitte März eintreffen.

TOP 4

Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

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Die Firma Strabag beginnt in diesen Tagen mit den Restarbeiten in der Coburger Straße. Hierzu ist eine halbseitige Straßensperrung und im Bereich der Kirche die zeitweise Errichtung einer Ampelanlage notwendig. Die Zugangssituation zur VR-Bank soll in diesem Zusammenhang verbessert werden.

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Der Auftrag zur Errichtung des Mehrzweckstreifens in der Gartenstraße verbunden mit den Erdarbeiten für die Erneuerung der Wasserversorgung und Kanalsanierung sowie für die Verlegung von Leerrohren für die Glasfaserversorgung für die Gemeinde Itzgrund erging ebenfalls nach Ausschreibung an die Fa. Strabag. Hier sollen die Bauarbeiten unmittelbar nach Beendigung der Restmaßnahmen in der Coburger Straße, ca. Mitte März, beginnen. Die Umleitung erfolgt über die Freiberger Straße und die Hutstraße, Arzt, Apotheke, Psychotherapie und Itzgrund Markt bleiben jederzeit erreichbar über die Umleitung. Die Parkflächen bleiben weitgehend unberührt von der Baumaßnahme.

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Die Arbeiten zur Generalsanierung des Kindergartens sollen unmittelbar nach den Osterfeiertagen starten. Die Lieferung des Waldwichtelwagens erfolgt voraussichtlich Ende Februar / Anfang März.

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In der Itzgrundhalle ist die Prüfung nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung der „Natürlichen Rauchabzugsanalgen“ erfolgt. Lt. der Bescheinigung des Sachverständigen spricht nichts mehr gegen eine Nutzung als Versammlungsstätte im Rahmen des genehmigten Umfangs. Die Abnahme des Blitzschutzes soll in den kommenden Tagen erfolgen.

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Aus der Straßenbeschau ergab sich, dass für dieses Jahr in jedem Falle die Bahnhofstraße saniert werden muss. Die Rinne am Wasserspielplatz Lahm ist ebenso beschädigt. Im kommenden Haushalt ist ein Ansatz von 100 TEUR eingeplant.

TOP 5

Bestellung von Herrn Horst Hartung zum Feldgeschworenen

Frau 1. Bürgermeisterin erklärt, dass Herr Horst Hartung von den übrigen Feldgeschworenen aus Welsberg einstimmig zur Bestellung als neuer Feldgeschworener vorgeschlagen wurde. Herr Hartung hat mitgeteilt, das Amt zu übernehmen.

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Hartung zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses. Dazu spricht Frau 1. Bürgermeisterin unter Hebung der rechten Hand folgende Formel, die Herr Hartung unter Hebung der rechten Hand nachspricht:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.“

Frau Bürgermeisterin überreicht Herrn Hartung einen Sekt der Gemeinde Itzgrund und dankt ihm für die Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes in der Gemeinde Itzgrund.

TOP 6

Vorstellung des Zeit- und Kostenplans des neuen Tiefbrunnens Kaltenbrunn II durch das Ing.-Büro BAURCONSULT

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Erhard Ott von BAURCONSULT. Herr Ott präsentiert die geplante Sanierung des Brunnens Kaltenbrunn II in der Fassung der Überarbeitung vom 20.12.2024. Er führt aus, dass die dürftige Datenlage zu Beginn des Projektes Schwierigkeiten bereitete und, dass aufgrund mangelhafter Messvorrichtungen die Wasserverluste am Anfang falsch eingeschätzt wurden. Der dritte Brunnen sei für die Gemeinde von sehr großer Bedeutung, da vieles darauf hindeutet, dass die bisherigen zwei Brunnen v.a. an den heißen Tagen hoffnungslos überlastet wurden. Dies führt im Brunnen Bodelstadt zu immer wiederkehrender Verockerung, was wiederum eine relativ häufige Regenerierungsbedürftigkeit des Brunnens hervorruft und auch die Gefahr birgt, dass der Brunnen in seiner grundsätzlichen Ergiebigkeit abnimmt. Die Verbräuche übersteigen auch die genehmigten Werte. Ab Herbst 2024 konnte man auf neue Bruttowasserzähler zurückgreifen, sodass man nun von Wasserverlusten im Leitungsnetz von ca. 15 % ausgeht. Ein gutes Netz sollte bei nicht mehr als 10 % liegen, sodass die Gemeinde nach dem Brunnenbau systematisch nach möglichen Verlustquellen suchen sollte.

Alle Planungen zum Brunnenbau wurden in einem langwierigen Verfahren mit dem WWA abgestimmt, sodass man von dort grundsätzliche Zustimmung erwartet. Die Bohrungen sollen in einem gestuften Verfahren erfolgen. Abhängig von der Tiefe der für eine hinreichende Wassergewinnung notwendigen Bohrungen, könnten die Kosten auch noch sinken. Der Kostenkalkulation liegen Angebotseinholungen von verschiedenen Anbietern zu Grunde, sodass diese aus Sicht des Ing.-Büros im Übrigen Kostensenkungen nur noch bei einigen wenigen Punkten, wie bei einer einfachen Putzfassade des Abschlussbauwerkes, möglich waren. Der neue Brunnen muss an das Wasserwerk Bodelstadt angeschlossen werden. Dort müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit die Leitung immer unter Druck steht. Für den Fall, dass das neue Wasser zu hohe Urangehalte aufweist, könnte durch eine Mischung mit unbelastetem Wasser wieder ein Unterschreiten der Grenzwerte erreicht werden. Das Ing.-Büro erwartet, dass Ende März 2025 der Förderbescheid durch das WWA erteilt wird.

Die wichtigsten Maßnahmen wurden von der Gemeinde angestoßen. Die jetzt vorherrschende solide Datenlage ermöglicht weitere Verbesserungen beim Hochbehälter und sobald der neue Brunnen im Betrieb ist, Testungen des Brunnens Schottenstein. Man kann dann auch die Schadensstellen im relativ großen Leitungsnetz der Gemeinde leichter lokalisieren. Hinsichtlich der Förderung rechnet das Ing.-Büro lediglich mit 250 EUR/EW bezogen auf das Jahr 2016, womit sich rd. 420 TEUR ergeben sollten. Nachdem im Gemeindegebiet im Bereich der Wasserversorgung jedoch umfangreicher Handlungsbedarf besteht, sollte die Gemeinde nicht alle Maßnahmen auf einmal angehen, um auch den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, an einer nicht übermäßig starken und ruckartigen finanziellen Belastung, hinreichendes Gewicht beizumessen.

TOP 7

Auflösung Bausparvertrag Nr. 4643023007

Dem Gremium wird dargestellt, dass die Gemeinde Itzgrund bei der LBS den Bausparvertrag mit der Nr. 4643023007 in Höhe von 175.680,90 EUR hinterlegt hat, wobei die Bausparsumme insgesamt 300.000 EUR beträgt.. Der Guthabenszins beträgt 1,00 %. Der Effektivzins für Darlehensaufnahmen beträgt 3,44 %. Die Gemeinde Itzgrund hat aufgrund der hohen Aufwendungen für Bauprojekte bzw. Reparaturarbeiten (insbesondere Dorferneuerung, Abwasserbauwerke und Wasserversorgung) Schwierigkeiten die Liquidität aufrecht zu erhalten. Zudem ist der Guthabenszins im Verhältnis zum aktuellen EZB-Leitzins relativ gering, der Schuldzins dagegen relativ hoch.

Beschluss:

Der Bausparvertrag Nr. 4643023007 ist nächstmöglich aufzulösen. Das Geld ist zur Kassenbestandsverstärkung einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 8

Bewerbung um eine Breitbandförderung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Frau 1. Bürgermeisterin berichtet dem Gremium von einem Gespräch mit Herrn Thomas Hegen vom Vermessungsamt Coburg. Dieser hat der Gemeinde eröffnet, dass die Förderung nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 künftig bei der Höhe des Fördersatzes zwischen Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenmodell unterscheidet. Der Gemeinde wurde durch das Vermessungsamt dargelegt, dass eine Förderung im Betreibermodell realistischer Weise wohl nur noch mit 75 % bezuschusst werden könnte, wohingegen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell auch weiterhin 90 % Förderung in Aussicht gestellt werden (auf das FMS „Förderkonditionen zur Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0“ wird verwiesen). Aufgrund der erheblichen Kosten die ein flächendeckender Breitbandausbau im Gemeindegebiet verursachen würde, wurde der Gemeinde durch das Vermessungsamt geraten, die nächste Bewerbung für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell einzureichen. Lt. dem Ing.-Büro Reuther NetConsulting ist eine Beschlussfassung bis zum Juli diesen Jahres für eine erneute Bewerbung ausreichend. In der kommenden Woche findet vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Coburg der Branchendialog zwischen Vertretern der freien Wirtschaft und interessierten Kommunen statt. Wir müssen für den nächsten Förderaufruf wieder zuerst eine Markterkundung durchführen. Nach Abschluss der Markterkundung ist angedacht, Herrn Reuther, eventuell gemeinsam mit Herrn Hegen in die Gemeinderatssitzung, voraussichtlich im Juni, einzuladen.

TOP 9

Tierschutzmaßnahmen in der Gemeinde Itzgrund

Frau 1. Bürgermeisterin Liebermann berichtet dem Gemeinderat, dass die Landkreise aufgrund des § 13b Tierschutzgesetztes befugt sind, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, deren Ziel es ist, Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß von verwilderten Hauskatzen zu lindern oder im besten Falle zu verhindern. Zwar ist das Landratsamt zuständig, nachdem die örtlichen Verhältnisse aber sehr unterschiedlich ausfallen (von Bedeutung ist u.a. auch die Anzahl der verwilderten freilebenden Katzen bezogen auf die Einwohnerzahl), werden aber auch die Gemeinden im Vorfeld miteingebunden.

Da oft nur schwer erkennbar ist, ob eine Katze herrenlos und verwildert ist oder es sich lediglich um eine streunende Hauskatze handelt, wären zunächst Maßnahmen zur Bestandsaufnahme zu treffen. Die Gemeinde Itzgrund unterstützt diese Bestandsaufnahme durch den Erwerb eines Chip-Auslesegerätes, mit welchem bei verendeten Tieren Rückschlüsse auf den Halter möglich sind. Außerdem bittet 1. Bürgermeisterin Liebermann den ortsansässigen Tierschutzverein und die Bevölkerung um Unterstützung bei der Feststellung der Zahl herrenloser freilebender fortpflanzungsfähiger Katzen.

TOP 10

Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung einer Tempo 30 Zone für den gesamten Ortsbereich Kaltenbrunn

Dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Gemeinderat, Herrn Jürgen Alt, wird das Wort übergeben.

Dieser erläutert, dass die Ausweisung einer Tempo 30 Zone für den gesamten Ortsbereich von Kaltenbrunn, ausgenommen der St 2278, eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz sei.

Die rechtlichen Voraussetzungen lägen vor und man erwarte sich von der Maßnahme eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität von Anwohnern und Besuchern v. a. in der Coburger Straße. Der dörfliche Charakter des Ortes werde damit gestärkt.

Im Gemeinderat entsteht eine kontroverse Debatte. Zum Teil kommen Erwiderungen, dass man bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Tempo 30 auf der Coburger Straße gemacht habe. So seien schwere Unfälle die Folge gewesen und eine Mehrheit der Anwohner hätten sich gegen die Tempobeschränkung ausgesprochen. Kaltenbrunn müsse als zentraler Ort der Gemeinde auch für den Verkehr gut erreichbar sein. Auf der anderen Seite hat es die Gemeinde selbst in der Hand, durch geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen Durchgangsstraßen zu fördern oder diese für den Auswärtsverkehr unattraktiver zu machen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Tempo 30 Zone für den gesamten Ortsbereich von Kaltenbrunn, ausgenommen ist lediglich die Staatsstraße 2278, auszuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 9

TOP 11

Wünsche und Anfragen

Aus dem Gemeinderat werden folgende Punkte angesprochen:

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Die Gemeindeverwaltung soll die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates vor dem Hintergrund von Wahlen stärker kontrollieren und konsequent durchsetzen.

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Das Urnengräberfeld in Gleußen sollte zeitnah fertiggestellt werden.

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Die gemeindeeigenen Flächen am Präsidentenweg sollten zurückgeschnitten werden.

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Für die Straße Kirchäcker in Herreth wird noch ein Straßenschild benötigt.