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Itzgrund-Bote
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundehalter mit Verantwortung

Sehr geehrte Hundehalter,

immer wieder fallen im Gemeindegebiet freilaufende Hunde auf. Natürlich muss es möglich sein, die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nach freiem Auslauf zu erfüllen, z. B. im Außenbereich. Bitte bedenken Sie jedoch, bevor Sie ihren Hund frei herumlaufen lassen, dass es auch Personen gibt, die möglicherweise Angst vor Hunden haben oder sich belästigt fühlen. Auch wild lebende Tiere dürfen durch die Hunde nicht beunruhigt oder verschreckt werden. Ein weiteres Problem können die nicht beseitigten Hinterlassenschaften auf Wegen und Grünflächen sein, wenn der Hund nicht angeleint ist.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise:

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Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und leinen Sie das Tier spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern.

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Im Innenbereich, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sollten Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden, da hier mit Begegnungen zu rechnen ist.

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Bitte die Hunde nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umherspringen lassen.

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Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Wirtschaftswegen, Straßen, Gehwegen sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Die Hinterlassenschaften sind mitzunehmen oder über die aufgestellten Hundetoiletten zu entsorgen.

Hunde dürfen grundsätzlich unangeleint in der Nähe der Begleitperson umherlaufen. Ein Hundeführer muss allerdings stets gewährleisten, dass er seine Aufsichtspflicht erfüllen und auf das Tier einwirken kann, das Tier muss also steht in Sicht- und Rufnähe sein. Wenn sich Personen oder Tiere nähern, bitten wir, Hunde rechtzeitig anzuleinen.

Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens bittet die Gemeinde deshalb alle Hundehalter und -halterinnen, sich rücksichtsvoll gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu verhalten, Hunde nicht ohne Aufsicht frei laufen zu lassen und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.