Titel Logo
Itzgrund-Bote
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Wasser- und Kanalgebühren, Grundsteuer

Zum 15.02.2023 sind die Grundabgaben (Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren) für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2023 mit ¼ des Jahresbeitrages fällig.

Alle Betroffenen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, den fälligen Betrag rechtzeitig auf folgendes Konto der Gemeinde Itzgrund zu überweisen:

VR-Bank Lichtenfels- Ebern eG

IBAN: DE28770918000002812037

BIC: GENODEF1LIF

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung.

Bitte überweisen Sie die Gebühr innerhalb von 7 Werktagen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Bei Unklarheiten bitten wir um Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung.