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Itzgrund-Bote
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtzeitig schauen: Personalausweis und Reisepass noch gültig?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Beginn der Reisezeit bitten wir die Laufzeit der Ausweispapiere rechtzeitig zu prüfen. Eine Verlängerung der Dokumente ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass seit dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden kann. Das Kind sollte zu jeder Zeit der Gültigkeit eines Passes oder Ausweises eindeutig identifizierbar sein.

Die Bearbeitungszeit bei Reisepässen hat sich aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens wegen der Abschaffung des Kinderreisepasses auf mindestens 5- 6 Wochen erhöht. Bitte planen Sie das vor Reiseantritt mit ein.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Sobald das Reiseziel bekannt ist, sollte sich jeder der eine Reise plant auf der Seite des Auswärtigen Amts unter Einreisebestimmungen die aktuellsten Bestimmungen für die Ein- und Ausreise sowie den Urlaubsaufenthalt informieren.