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Itzgrund-Bote
Ausgabe 9/2025
Neues von Renten und Soziales
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Informationen zum Antrag eines Pflegegrades

Sie oder ein Angehöriger benötigt Pflege und Sie haben über ihre Krankenkasse einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt. Sie erhalten dann ein Schreiben der Krankenkasse mit einfachen Fragen und einen Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD).

Circa zwei Wochen nach der Begutachtung des Pflegebedürftigen, erhalten Sie den Bescheid der Pflegekasse. Hieraus geht hervor, wieviel Pflegepunkte erreicht wurden.

Anhand der Tabelle können Sie sehen, welche Punkte Sie für welchen Pflegegrad erreicht haben:

  • Für den Pflegegrad 1 benötigen Sie 12,5 Punkte
  • Für den Pflegegrad 2 benötigen Sie 27,0 Punkte
  • Für den Pflegegrad 3 benötigen Sie 47,5 Punkte
  • Für den Pflegegrad 4 benötigen Sie 70,0 Punkte
  • Für den Pflegegrad 5 benötigen Sie 90,0 Punkte

Leider passiert es häufig, dass trotz gesundheitlicher Einschränkungen eines Antragsstellers, der beantragte Pflegegrad abgelehnt wird. Dazu notwendige Punkte werden nicht erreicht.

Wenn Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sind, haben Sie 4 Wochen Zeit (ab Datum des Pflegebescheids) für einen Widerspruch (bitte schriftlich).

Bitte prüfen Sie den Bescheid auf Mängel, auf nicht beachtete Gesundheitsstörungen oder nicht ausreichend aufgeführte Defizite und Krankheiten. Und führen Sie diese in Ihrem Widerspruch detailliert auf.

P.S.: Schon bei Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf 131,00 € Entlastungsbetrag!