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Itzgrund-Bote
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen der Passbehörde zum digitalen Lichtbild

Informationen der Passbehörde zum digitalen Lichtbild ab dem 01. Mai 2025

Ab dem 01.Mai 2025 sollen analoge, ausgedruckte Passbilder ausgedient haben. Ab diesem Termin können nur noch digitale Lichtbilder die dem Schema XhD 1.8 und er aktuellen technischen Richtlinie BSI-TR-03121 Version 6 (erhöhte Lichtbildgröße) entsprechen, verarbeitet werden.

Der Gesetzgeber möchte dadurch eine höhere Datensicherheit gewinnen und Fälschungen bzw. Bildbearbeitungen entgegenwirken.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

1.

Sie suchen einen Fotografen auf, der die Möglichkeit hat, digitale Lichtbilder an die Ausweisbehörden zu übermitteln. Unter www.e-passfoto.de/telnehmer finden Sie alle teilnehmenden Fotografen in der Nähe.

Sie lassen dort Ihr biometrisches Passfoto anfertigen und bekommen einen QR-Code den Sie bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung vorlegen. Über eine sichere Cloud rufen wir dann Ihr Bild ab. Die Kosten für die Bilderstellung können Sie beim jeweiligen Fotografen erfragen.

2.

Wir machen gemeinsam mit Ihnen vor Ort im Einwohnermeldeamt mit dem PointID-System ein Passbild, welches direkt in den Antrag Reisepass oder Personalausweis einfließt und gespeichert wird.

Die Gebühren belaufen sich deutschlandweit auf 6 Euro pro Lichtbild. Eine Weiterverwendung am gleichen Tag für mehrere Pass,- Ausweis-Anträge ist möglich. Für die Lichtbilderstellung bei Kleinkindern und Säuglingen empfehlen wir weiterhin einen Fotografen aufzusuchen, da die Gegebenheiten am Terminal vor Ort nur sehr fix sind.

Bislang haben wir in der Gemeinde Itzgrund leider noch kein PointID Aufnahmesystem für Lichtbilder durch die Bundesdruckerei erhalten, sodass wir aktuell den Vor-Ort-Service noch nicht anbieten können.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne im Passamt unter 09533 92260 oder info@itzgrund.de