Am Dienstag, 31.03.2026 um 19.00 Uhr im Haus der Begegnung (am Bahnhof)
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Verlesen der Niederschrift des Vorjahres |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Bericht der Jagdpächter |
| 5. | Bericht über Ausleihe der Holzspalter |
| 6. | Bericht des Kassiers |
| 7. | Bericht der Kassenprüfer |
| 8. | Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft |
| 9. | Neuwahlen |
| 10. | Beschluss über eingegangene Anträge |
| 11. | Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschillings |
| 12. | Sonstiges: Wünsche, Anträge, Informationen |
Anträge zur Jagdversammlung sind schriftlich bis spätestens 8 Tage vor der Versammlung beim stellvertretenden Jagdvorsteher Hübschmann Helmut, Straße zur Ehrenbürg 17, einzureichen.
„Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen gemäß §9, Abs. 3 Bay. Jagdgesetz sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche“ (§ 8, Abs. 1 der Satzung).
„Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinen Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen, vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen anderen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.“ (§ 8, Abs. 3 der Satzung)