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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Ausgabe 15/2025
Gemeinde Kirchehrenbach
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Kirchehrenbach vom 10. März 2025 im Sitzungssaal (Zimmer 01, Straße zur Ehrenbürg 7) des historischen Grundschulgebäudes in Kirchehrenbach

Am Montag, dem 10. März 2025 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchehrenbach im Sitzungssaal in der Schule in Kirchehrenbach statt.

Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 10 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.

Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz des Zweiten Bürgermeisters Michael Knörlein was folgt:

Planungen für die künftige Wärmeversorgung in der Gemeinde Kirchehrenbach; Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Beratung und Beschlussfassung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat der Gemeinde Kirchehrenbach den beigefügten Zuwendungsbescheid (Ausfertigungsdatum 05.02.2025) zugesandt.

Der Fördersatz beträgt bei förderfähigen Gesamtausgaben von 746.984,-- € nur 50 %, also 373.492,-- €. Die restlich erforderlichen Mittel müsste die Gemeinde Kirchehrenbach aus Haushaltsmitteln übernehmen. Haushaltmittel stehen in dieser Höhe derzeit nicht zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanung in der Aufstellung des Haushaltes für 2024 wurden bei geplanten Gesamtkosten von 400.000 € nur 200.000 € im Verwaltungshaushalt bereitgestellt. Soll die Planung weiterverfolgt werden, müsste im Vermögenshaushalt für 2025 eine entsprechend große Haushaltsposition vorgesehen werden. Bis zur Ausweisung im Haushaltsplan und bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplanes ist eine Auftragsvergabe nicht möglich.

Auf Grund der Höhe der zu erwartenden Kosten ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen notwendig. Auf Grund der komplizierten Regelungen und der umfangreichen europarechtlichen Vorgaben ist hier die Beiziehung eines Fachbüros für derartige Ausschreibungen notwendig.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Forchheim derzeit u.a. für die Gemeinde Kirchehrenbach bezüglich der kommunalen Wärmeplanung einen Kurz-Energienutzungsplan erstellt. In diesem Plan sollen geeignete und sinnvolle Zusammenschlüsse zu interkommunalen Planungskonvois identifiziert werden.

Die Gemeinden sollen hier eine fachkundige Aussage erhalten, ob und in welchem Maß die Durchführung einer gemeinsamen Wärmeplanung die effiziente Nutzung von Wärmepotenzialen verbessert werden kann und daher zu empfehlen ist.

Ferner werden geeignete Gebietskulissen ausgearbeitet, in welchen zum einen die vorhandenen Wärmepotentiale aber auch administrative Energien optimal genutzt werden können.

Man geht für die Erstellung wirtschaftlicher Planungen von einer Größe von min. 10.000 Einwohnern aus.

Aus wirtschaftlichen Gründen sollten die Ergebnisse dieser Untersuchungen abgewartet werden.

Gemäß den Stellungnahmen aller fachkundigen Stellen, u.a. des Bayerischen Gemeindetages ist es bei der Größe der Gemeinde Kirchehrenbach nicht sinnvoll, eine eigene kommunale Wärmeplanung in der angebotenen Breite und Tiefe zu erstellen.

Alle Fachleute sind sich hier einig, dass ohne vorhandene günstige Energiequelle bzw. bereits vorhandenem Leitungsnetz eine kommunale Wärmeversorgung nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Auch wenn eine der beiden Voraussetzungen in Kirchehrenbach gegeben wäre, fehlt es an einem frühzeitigen und fachkundigen Betreiber einer derartigen Anlage.

Die Gemeinde ist weder personell noch wirtschaftlich in der Lage, die anstehenden Investitionen für die Herstellung und den Betrieb eines umfassenden kommunalen Wärmenetzes zu bewältigen.

Eine kommunale Wärmeversorgung wird daher überwiegend in dicht bebauten städtischen Gebieten bzw. bei einer vorhandenen günstigen Energiequelle, z. B. Biogasanlage, Blockheizkraftwerke usw. in Frage kommen.

Die Bayerische Landesverordnung zur kommunalen Wärmeplanung ist erst am2.01.2025 in Kraft getreten.

Vor weiteren Schritten sollten die Ausführungsbestimmungen zu dieser Landesverordnung abgewartet werden, damit hier eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen den verschiedenen Fördermöglichkeiten durchgeführt werden kann.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

Die Ausschreibung der Leistungen gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und dem Zuwendungsbescheid vom 5.02.2025 wird zurückgestellt.

Die Gemeinde Kirchehrenbach wird bei einer Grundsatzentscheidung die Ergebnisse des vom Landratsamt Forchheim beauftragten EnergienutzungsplanesKurz und die Durchführungshinweise zur Bayerischen Landesverordnung zur kommunalen Wärmeplanung berücksichtigen.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollen diese mit umfassenden Informationen dem Gemeinderat zur Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt werden.

Das Thema wird ausführlich diskutiert.

Das Gremium fasst folgenden Beschluss:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. In den Haushalt wird die Summe für eine entsprechende Machbarkeitsstudie eingestellt. Es werden Vergleichsangebote eingeholt. Nach Vorlage wird der Gemeinderat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Es sollen außerdem vonseiten des Gemeinderats Ortstermine stattfinden, z.B. in Gemeinden in welchen bereits solcherlei Maßnahmen umgesetzt werden/wurden.

AE 10:0

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Art. 6 Abs. 1 DschG für die bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl-Nr. 100 und 101 der Gemarkung Kirchehrenbach (Am Ehrenbach 8)

Das Gremium fasst folgenden Beschluss:

Dem Antrag denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die geplanten Maßnahmen an der bestehenden Scheune auf dem Grundstück Flnr. 100 und 101, Gmkg. Kirchehrenbach wird zugestimmt.

Der Antrag wird an das Landratsamt Forchheim weitergeleitet.

AE 9:0

(Eine Enthaltung)

Bauantrag für den Dachausbau und die Nutzungsänderung zu Wohnung der bestehenden Scheune auf dem Grundstück Fl-Nr. 100 und 101 der Gemarkung Kirchehrenbach (Am Ehrenbach 8)

Das Gremium fasst folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauplanung für die Umnutzung des Dachgeschosses einer bestehenden Scheune in eine Wohnung und den Dachausbau auf dem Grundstück Fl-Nr, 100 und 101 der Gemarkung Kirchehrenbach (Am Ehrenbach 8) wird erteilt.

Für das Bauvorhaben sind die erforderlichen Stellplätze anzulegen und auf dem Grundstück nachzuweisen.

AE 9:0

(Eine Enthaltung)

V o r s i t z e n d e r:

S c h r i f t f ü h r e r i n:

Michael Knörlein

Jacqueline Mühlbauer

Zweiter Bürgermeister

Verwaltungsoberinspektorin