Gemäß der Hundesteuersatzungen unserer Mitgliedsgemeinden müssen alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, angemeldet werden.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Hundehalter Ihrer Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommen, beziehungsweise nur einen Hund anmelden, obwohl mehrere Hunde gehalten werden.
Wir fordern daher alle Hundehalter auf, ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach anzumelden.
Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage (www.vg-kirchehrenbach.de -Bürgerservice - Verwaltungszentrum - Formulare - Hundesteuer Anmeldung/Abmeldung).
Die Anmeldung können Sie per E-Mail übermitteln, in unseren Briefkasten einwerfen oder persönlich vornehmen.
Zuständige Sachbearbeiterin:
Frau Melzig
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Hauptstraße 53
91356 Kirchehrenbach
Tel.: 09191/798932
E-Mail: melzig@kirchehrenbach.de