Am Montag, den 30. März 2026 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchehrenbach im Sitzungssaal in der Schule in Kirchehrenbach statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 12 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.
Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz der ersten Bürgermeisterin Anja Gebhardt was folgt:
Sanierung der Grund- und Mittelschule Kirchehrenbach;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung der Außenanlagen durch das beauftragte Ingenieurbüro Höhnen & Partner
Fachreferent Herr Jörg Meier
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Jörg Meier als Fachreferent. Dieser erläutert den derzeitigen Sachverhalt anhand einer Bildschirmpräsentation.
Sanierung der Straße zur Ehrenbürg;
Vorstellung der Entwurfsplanung zur Sanierung der Verkehrsflächen, der Wasserleitung und des Regenwasserkanals;
Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen;
Fachreferent Christian Dremel, Höhnen & Partner
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Den Ausführungen des Fachreferenten werden zugestimmt. Die Firma Höhnen & Partner wird beauftragt die vorgestellten Leistungen für die Sanierung der Straße zur Ehrenbürg durchzuführen und die entsprechenden weiteren Maßnahmen auszuführen.
AE 13:0
Vorstellung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2026;
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der vorliegende Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 werden beschlossen.
AE 13:0
Vorstellung der Finanzplanung für das Jahr 2027-2029;
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach stimmt der vorgelegten Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 zu.
AE 13:0
Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurnummer 76/3 und 76/4 Gemarkung Kirchehrenbach;
(Am Ehrenbach 9);
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 76/3 und 76/4 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt. Die Erschließung ist durch Grunddienstbarkeiten über die Vorderliegergrundstücke Fl. Nrn. 77, 76/6 und 76/3 der Gemarkung Kirchehrenbach sicherzustellen.
AE 12:0:1
Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses mit Anbau eines Carports und eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Flurnummer 1652/35 Gemarkung Kirchehrenbach (Fichtichstraße 1);
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses mit Anbau einer Garage und eines Carports auf dem Fl.-Nr. 1652/35 der Gemarkung Kirchehrenbach (Fichtichstr. 1) mit allen notwendigen und erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „Am Eichanger“ wird erteilt.
Die Stellplätze gemäß der gemeindlichen Satzung sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen und anzulegen.
AE 13:0
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Eichanger“ für die Entfernung einer Hecke und Aufstellung eines Staubmattenzauns auf dem Grundstück Flurnummer 1652/39 Gemarkung Kirchehrenbach (Fichtichstraße 9);
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Eichanger“ für die Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1652/39 der Gemarkung Kirchehrenbach werden erteilt.
Die Befreiungen werden nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen, weil sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Mit diesen Befreiungen vom Bebauungsplan ist die Errichtung der Einfriedung und eines Gartentores gem. Art. 57 der BayBO verfahrensfrei möglich.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach wird beauftragt und ermächtigt, als Behörde der Mitgliedsgemeinde Kirchehrenbach einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.
AE 12:1
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lindenanger“ für die Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Flurnummer 1583/2 Gemarkung Kirchehrenbach (Ringstraße 38);
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lindenanger“ für die Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1583/2 der Gemarkung Kirchehrenbach werden erteilt.
Die Befreiungen werden nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen, weil sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Mit dieser Befreiung vom Bebauungsplan ist der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr.18 der BayBO verfahrensfrei möglich.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach wird beauftragt und ermächtigt, als Behörde der Mitgliedsgemeinde Kirchehrenbach einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.
AE 12:0:1
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lindenanger“ für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flurnummer 1587/1 Gemarkung Kirchehrenbach (Langgraben 4);
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die beantragte isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Lindenanger-Nordbereich“ für die Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 1587/1 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt.
Die Befreiung werden nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen, weil sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Mit dieser Befreiung vom Bebauungsplan ist die Errichtung der Gebäude gem. Art. 57 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei möglich.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach wird beauftragt und ermächtigt, als Behörde der Mitgliedsgemeinde Kirchehrenbach einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.
AE 13:0
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenreut“, Teilfläche der Fl.-Nr. 220 der Gemarkung Kirchehrenbach;
Bekanntmachung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit an der Planung;
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat von Kirchehrenbach fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans (BBP) mit der Bezeichnung „Hohenreut“.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
AE 13:0
Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat von Kirchehrenbach bestimmt den vorliegenden Planentwurf des Bebauungsplanes „Hohenreut“ in der Fassung vom 26.02.2026 für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Planvorentwurfs in der Fassung vom 26.02.2026 die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger.- und Behördenbeteiligung vorzubereiten und durchzuführen.
Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im Amtsblatt sowie zusätzlich online/digital auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchehrenbach hinzuweisen.
AE 13:0
Bauantrag zur Erweiterung des NORMA-Lebensmittelmarktes mit Bäcker; Nutzungsänderung des Getränkemarktes zu Fitness-Studio auf der Fl.-Nr. 2718/5 der Gemarkung Kirchehrenbach (Pretzfelder Straße 2) (Tekturplanung zum genehmigten Bauvorhaben)
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag für die Erweiterung der Norma und der Nutzungsänderung des Getränkemarktes in ein Fitness-Studio in Kirchehrenbach auf der Fl.Nr. 2718/5 der Gemarkung Kirchehrenbach und für alle zur Plangenehmigung notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Langgraben“ wird erteilt. Die Hauptzufahrt zum Gewerbegrundstück ist über die Pretzfelder Straße herzustellen.
AE 13:0
14. b) Bericht aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2023
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| a) Feststellung der Jahresrechnung |
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| b) Entlastung |
Dieser Punkt wird vertagt lt. Antrag vom Rechnungsprüfungs-Vorsitzenden.
V o r s i t z e n d e: | S c h r i f t f ü h r e r: |
Anja Gebhardt | Maximilian Knörlein |
Erste Bürgermeisterin | Verwaltungssekretär |