Am Montag, dem 08. April 2024 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchehrenbach im Sitzungssaal der VG Kirchehrenbach statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 13 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.
Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz von Erster Bürgermeisterin Anja Gebhardt was folgt:
Bericht der Bürgermeisterin
Die Vorsitzende berichtet über die Termine im Monat März und berichtet aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.03.2024.
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan, zur Haushaltssatzung und zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
In der Sitzung des Finanzausschusses wurde der Haushaltsplan 2024 ausführlich besprochen.
Herr Taschner, Kämmerer der VG Kirchehrenbach, stellt den Haushaltsplan der Gemeinde Kirchehrenbach für das Haushaltsjahr 2024 vor.
Die Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vollem Wortlaut.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Dem vorgelegten Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.
AE 13:0
Beratung und Beschlussfassung zur Finanzplanung für die Jahre 2025-2027
Kämmerer Fabian Taschner erläutert die vorgelegte Finanzplanung und die geplanten Ausgaben für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach stimmt der vorgelegten Finanzplanung für die Jahre 2025-2027 zu.
AE 13:0
Antrag des RSV Concordia Kirchehrenbach auf Sportbetriebsförderung 2023;
Aufhebung des bereits gefassten Beschlusses vom 05.02.2024;
Neufassung des Beschlusses
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der unter TOP 10 in der Sitzung vom 05.02.2024 gefasste Beschluss wird aufgehoben.
AE 13:0
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der RSV hat die Summe von 1.569,00 € beantragt. Der Ausschuss sieht keine Veranlassung einen Ukraine-Zuschlag zu übernehmen. Deshalb wird vorgeschlagen die Auszahlung von dem normalen Berechnungssatz von 0,30 € pro Mitgliedereinheit vorzunehmen (50 %).
AE 13:0
Antrag des TSV „Germania“ Kirchehrenbach e.V. auf Erneuerung des Trinkwasserhausanschlusses im Sportheim
Die Vorsitzende verliest den Antrag auf Erneuerung des Trinkwasseranschlusses im Sportheim des TSV „Germania“ Kirchehrenbach und erläutert die Hintergründe.
Die Gesamtkosten betragen vorrausichtlich ca. 16.000 €.
Die Vorsitzende schlägt vor 2/3 der Kosten zu übernehmen.
Dieser Vorschlag soll an den TSV weitergegeben werden.
Das Thema wurde ausführlich im Gremium diskutiert.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Kirchehrenbach ist bereit 2/3 der anfallenden Kosten zu übernehmen.
AE 12:0 (1 Enthaltung)
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis auf dem Grundstück Fl. Nr. 124 der Gemarkung Kirchehrenbach (Leutenbacher Str. 28)
Das Gebäude Leutenbacher Str. 28, 91356 Kirchehrenbach (Fl. Nr. 124, Gemarkung Kirchehrenbach) ist in der Denkmalschutzliste des Landratsamtes Forchheim, Gemeinde Kirchehrenbach eingetragen.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die geplanten Maßnahmen am Gebäude Leutenbacher Str. 28, 91356 Kirchehrenbach wird zugestimmt.
Der Antrag wird an das Landratsamt Forchheim weitergeleitet.
AE 13:0
Bauantrag für den Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 124 der Gemarkung Kirchehrenbach (Leutenbacher Str. 28)
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und ist bereits ortsüblich erschlossen.
Der Bauwerber plant auf dem Grundstück den Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses, der Verlegung der Wohnungseingänge EG und DG, Grundrissänderungen sowie dem Neubau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 124 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt.
Die Stellplätze auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatz-satzung nachzuweisen. Die genaue Anzahl der benötigten Stellplätze soll vom Landratsamt Forchheim geprüft werden.
AE 13:0
Bauantrag für die Errichtung von Dachgauben und Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl. Nr. 2803 der Gemarkung Kirchehrenbach (Straße zur Ehrenbürg 17)
Das Baugrundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hutweide“ und ist bereits ortsüblich erschlossen.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag für die Errichtung von Dachgauben und den Ausbau des Dachgeschosses zur Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 2803 der Gemarkung Kirchehrenbach für alle zur Plangenehmigung notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hutweide“ wird erteilt.
Die Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind auf dem Baugrundstück anzulegen.
AE 13:0
Bauantrag für den Neubau einer Fertiggarage als Lagerraum im Friedhofsgelände
auf dem Grundstück Fl. Nr. 2302, Gemarkung Kirchehrenbach
Die Vorsitzende erläutert dem Gremium die Notwendigkeit dieser Fertiggarage als Lagerraum im Friedhofsgelände der Gemeinde Kirchehrenbach.
Der Bauantrag ist notwendig, da sich die Garage im Außenbereich befindet.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Dem Bauantrag für den Neubau einer Fertiggarage als Lagerraum im Friedhofsgelände
Fl. Nr. 2302 Gem. Kirchehrenbach wird zugestimmt.
AE 13:0
Bericht aus der Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Dorfentwicklung und Tourismus der Gemeinde Kirchehrenbach vom 25.03.2024
Die Vorsitzende berichtet aus dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Dorfentwicklung und Tourismus der Gemeinde Kirchehrenbach vom 25.03.2024.
Walberlafest 2024;
Beratung und Beschlussfassung
a) Sicherheitskonzept
b) Cannabis-Legalisierung, Allgemeinverfügung
a) Das Sicherheitskonzept wurde vor der Sitzung an das Gremium versandt.
Die Vorsitzende geht auf die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ein.
Von der Gemeinde Leutenbach wird ein Bauwagen ausgeliehen, in dem jeden Abend eine Lagebesprechung der Sicherheitsbehörden stattfinden wird.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das Sicherheitskonzept des Walberlafestes 2024 wird genehmigt.
AE 13:0
b) Seit dem 1. April ist in Deutschland der Cannabis-Konsum für Erwachsene legal.
Cannabis darf nicht in der Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden.
Darüber hinaus gibt es ein Konsumverbot in Sichtweite z. B. von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Für das Walberlafest wird der Konsum von Cannabis auf dem Festgelände verboten.
Das Walberlafest ist ein Fest für Kinder und Familien. Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden. Eine Besucherkontrolle und eine Zugangsbeschränkung finden daher nicht statt.
Die Gemeinde Kirchehrenbach erlässt aus diesen Gründen eine Verordnung zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Kirchehrenbach über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Walberlafestes vom 19.04.2010.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt die Verordnung auszufertigen und bekanntzumachen.
AE 13:0