Ehe und Partnerschaft sind für viele Menschen die Basis eines glücklichen und erfüllten Lebens. Der Schritt in eine gemeinsame Zukunft ist jedoch auch mit viel Verantwortung verbunden. Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene rechtliche Folgen. Diese betreffen zum Beispiel den Güterstand, Unterhalt und die Versorgung im Alter. Liebe und Recht müssen sich nicht ausschließen. Doch gerade für Frauen, die bedingt durch Haushaltsführung, Kindererziehung, Pflege von Familienangehörigen etc. oftmals beruflich kürzer treten und später wenig Rente erhalten, ist es wichtig, sich durch rechtliche Vereinbarungen für die Zukunft abzusichern.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Forchheim weist deshalb darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Broschüre „Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten“ neu aufgelegt hat.
Die Broschüre enthält neben allgemeinen Hinweisen zu Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft insbesondere wichtige Informationen zu Eheverträgen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten näher erläutert. Ehepartner können sich nicht nur für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sondern alternativ für die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung entscheiden. Im Rahmen eines auf die persönliche Situation abgestimmten Ehevertrages können Regelungen zu Ehewohnung, Familien- und Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich bis hin zu erbrechtlichen Ansprüchen getroffen werden. Ergänzend kann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Gemeinsame, partnerschaftliche Vereinbarungen schaffen Sicherheit und beugen eventuellen späteren Streitigkeiten vor.
Darüber hinaus informiert die Broschüre über Verträge zur Eingehung, Ausgestaltung sowie Auflösung von (nichtehelichen) Lebensgemeinschaften.
Anhand von konkreten Fallbeispielen werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit den jeweiligen rechtlichen Auswirkungen verständlich dargestellt. Abschließend enthält die Informationsschrift Hinweise zu den voraussichtlichen Notar- und Anwaltskosten.
Einige Exemplare der gedruckten Broschüre „Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten“ wurden von der Gleichstellungsstelle des Landkreises Forchheim an alle Gemeindeverwaltungen verschickt und kann bei diesen vor Ort abgeholt werden. Die Broschüre ist zudem elektronisch verfügbar und kann über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales bzw. die Bayerische Staatsregierung unter www.bestellen.bayern.de/familie-arbeit-und-soziales
aufgerufen, heruntergeladen oder bestellt werden.