Die Vereine und Organisationen werden gebeten, ihre Belegungswünsche für die Turnhalle der Gemeinden Kirchehrenbach und Weilersbach schriftlich in der VG Kirchehrenbach, Zimmer 11 bis spätestens 31.07.2023 einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die kleine Turnhalle in Kirchehrenbach nicht mehr belegt werden kann.
Die Anträge müssen folgende Angaben beinhalten:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alle Belegungswünsche wie beantragt vergeben werden können. Die Verwaltung behält sich die Einteilung vor und wird ggf. Änderungen vornehmen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.