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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Ausgabe 28/2022
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
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Fachbereich 42 - Wasserrecht

Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern - Niedrigwassersituation im Landkreis Forchheim

Bezugnehmend auf die bisherige Pressemitteilung vom 20.06.2022, in der auf die bestehende Rechtslage hingewiesen wurde, macht das Landratsamt Forchheim im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer

- trotz der jüngsten Regenfälle - auf Folgendes aufmerksam:

Bei anhaltender Trockenheit - wie in diesem Sommer - und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in den kleinen Gewässern.

Das Landratsamt Forchheim weist darauf hin, dass zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs, der außerhalb von Niedrigwasserperioden ohne Erlaubnis möglich ist, derzeit im Landkreis Forchheim nicht mehr zulässig und einzustellen ist. Um Beachtung wird gebeten.