Bezugnehmend auf die bisherige Pressemitteilung vom 20.06.2022, in der auf die bestehende Rechtslage hingewiesen wurde, macht das Landratsamt Forchheim im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer
- trotz der jüngsten Regenfälle - auf Folgendes aufmerksam:
Bei anhaltender Trockenheit - wie in diesem Sommer - und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in den kleinen Gewässern.
Das Landratsamt Forchheim weist darauf hin, dass zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs, der außerhalb von Niedrigwasserperioden ohne Erlaubnis möglich ist, derzeit im Landkreis Forchheim nicht mehr zulässig und einzustellen ist. Um Beachtung wird gebeten.