Am Mittwoch, dem 06.05.2026 fand eine Gemeinderatsitzung Kirchehrenbach im Sitzungsaal des Grundschulgebäudes der Schule Kirchehrenbach ( Straße zur Ehrenbürg 7 ) statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und zu Beginn 15 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.
Der Gemeinderat beschließt daher unter Vorsitz von Ersten Bürgermeister Michael Knörlein folgendes:
Vereidigung der neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder
Michael Pirmer, Dr. Stefanie Ohlwerter, Diego Kormann, Fabian Schnitzerlein, Maria Fey-Uschbanok
Der Vorsitzende vereidigt die neuen Gemeinderatsmitglieder.
Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister der Gemeinde Kirchehrenbach
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach wählt zwei weitere Bürgermeister.
AE 15:0
Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters
Der Vorsitzende bittet das Gremium um Vorschläge für den zweiten Bürgermeister.
GR Johannes Schnitzerlein schlägt GR Bastian Holzschuh vor.
GR Laurenz Kuhmann schlägt GR Konrad Galster vor.
Es findet im Folgenden eine geheime Wahl statt. Nachdem alle Stimmen, abgegeben worden sind, verliest Geschäftsstellenleiter Ralph Batz die Stimmen. Das Stimmergebnis lautet wie folgt.
Bastian Holzschuh 8 Stimmen
Konrad Galster 7 Stimmen
Bastian Holzschuh nimmt diese Wahl an und ist somit zweiter Bürgermeister der Gemeinde Kirchehrenbach.
Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Der Vorsitzende bittet das Gremium um Vorschläge für den dritten Bürgermeister.
GR Johannes Schnitzerlein schlägt GR Konrad Galster vor.
GR Laurenz Kuhmann schlägt GR Michael Pirmer vor.
Es findet im Folgenden eine geheime Wahl statt. Nachdem alle Stimmen, abgegeben worden sind, verliest Geschäftsstellenleiter Ralph Batz die Stimmen. Das Stimmergebnis lautet wie folgt.
Konrad Galster 11 Stimmen
Michael Pirmer 4 Stimmen
Konrad Galster nimmt diese Wahl an und ist somit dritter Bürgermeister der Gemeinde Kirchehrenbach.
Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Der Diensteid nach § 38 Abs. 1 BeamtStG ist spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat, nach Beginn der Amtszeit des Beamten oder der Beamtin abhält, zu leisten. Er hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. (Art. 27 KWBG).
Der Vorsitzende vereidigt den zweiten Bürgermeister Bastian Holzschuh. Dritter Bürgermeister Konrad Galster ist bereits in dieser Position vereidigt worden.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts;Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die bestehende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes der Gemeinde Kirchehrenbach vom 7.05.2014 wird bestätigt.
Änderungen sind nicht veranlasst.
AE 15:0
Geschäftsordnung des Gemeinderates;
Beratung und Beschlussfassung über die Weitergeltung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchehrenbach
Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung soll vorerst weitergelten und in der kommenden Sitzung neu beschlossen werden. In der konstituierenden Sitzung soll die Form der Ladung neu gefasst werden. Hierzu haben die Gemeinderäte ihr Einverständnis zur elektronischen Ladung schriftlich zu bestätigen.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchehrenbach vom 20.08.2014 soll mit der Einschränkung weitergelten, dass § 22 (Form und Frist der Ladung) wie folgt geändert wird:
(1) Die Gemeinderatsmitglieder werden mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt werden. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
Ist eine elektronische Sitzungsladung ausnahmsweise seitens der Gemeinde technisch oder rechtlich unmöglich, werden die Gemeinderatsmitglieder schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung sowie weiterer Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, soweit diese sachdienlich sind und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen, geladen.
(2) Die Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt.
(4) Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet
AE 15:0
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach;
Bestellung der Vertreter der Gemeinde und deren Stellvertreter
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach werden folgende Mitglieder entsandt.
1. Bgm. Michael Knörlein vertreten durch 2. Bgm. Bastian Holzuschuh.
2. Bgm. Bastian Holzschuh vertreten durch GR Johannes Pieger.
GR Laurenz Kuhmann vertreten durch GR Michael Pirmer
GR Johannes Kormann vertreten durch 3. Bgm. Konrad Galster.
Das Gremium stimmt dieser Aufstellung zu.
AE 15:0
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe;
Bestellung der Verbandsräte und deren Stellvertreter
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Kirchehrenbach wird in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe von folgenden Mitgliedern vertreten:
1. Bgm. Michael Knörlein vertreten durch 2. Bgm. Bastian Holzschuh.
GR Johannes Schnitzerlein vertreten durch GR Dr. Johannes Bail.
2. Bgm. Bastian Holzschuh vertreten durch GR Maria Fey-Uschbanok.
GR Rainer Gebahrdt vertreten durch GR Laurenz Kuhmann.
GR Michael Pirmer vertreten durch GR Dr. Stefanie Ohlwerter.
3. Bgm. Konrad Galster vertreten durch GR Peter Bail.
GR Johannes Kormann vertreten durch GR Johannes Pieger.
GR Fabian Schnitzerlein vertreten durch GR Diego Kormann.
GR Johannes Schnitzerlein merkt an, dass die Konstituierende Sitzung am 23.06.2026 ist.
AE 15:0
Schulverband Kirchehrenbach;
Bericht über die gesetzlich geregelte Vertretung der Gemeinde Kirchehrenbach
Im Schulverband Kirchehrenbach wird die Gemeinde Kirchehrenbach vom ersten Bürgermeister Michael Knörlein vertreten. Die Stellvertretung übernimmt zweiter Bürgermeister Bastian Holzschuh.
AE 15:0
Personelle Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
a) Finanzausschuss
b) Ausschuss für Bauangelegenheiten, Dorfentwicklung und Tourismus
c) Wald- und Umweltausschuss
d) Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
d) Rechnungsprüfungsausschuss
a) Finanzausschuss
Der Finanzausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Den Vorsitz hat 1. Bgm. Michael Knörlein.
Die weiteren Mitglieder sind:
2. Bgm. Bastian Holzschuh
GR Laurenz Kuhmann.
GR Johannes Pieger
GR Dr. Stefanie Ohlwerter.
GR Johannes Kormann
GR Diego Kormann
AE 15:0
b) Ausschuss für Bauangelegenheiten, Dorfentwicklung und Tourismus
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Dorfentwicklung und Tourismus besteht aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Dorfentwicklung und Tourismus der Gemeinde Kirchehrenbach wird wie folgt gebildet:
Den Vorsitz hat GR Johannes Schnitzerlein.
Die weiteren Mitglieder sind:
GR Johannes Pieger
GR Rainer Gebhardt.
GR Maria Fey-Uschbanok
GR Michael Pirmer.
3. Bgm. Konrad Galster
GR Fabian Schnitzerlein
AE 15:0
c) Wald- und Umweltausschuss
Der Wald und Umweltausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Wald- und Umweltausschuss der Gemeinde Kirchehrenbach wird wie folgt gebildet:
Den Vorsitz hat GR Dr. Johannes Bail
Die weiteren Mitglieder sind:
GR Johannes Schnitzerlein
GR Rainer Gebhardt.
2. Bgm. Bastian Holzschuh
GR Dr. Stefanie Ohlwerter.
3. Bgm. Konrad Galster
GR Fabian Schnitzerlein.
AE 15:0
d) Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport besteht aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport wird auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt gebildet:
Den Vorsitz hat 1. Bgm. Michael Knörlein
Die weiteren Mitglieder sind:
GR Maria Fey-Uschbanok
GR Dr. Stefanie Ohlwerter.
GR Dr. Johannes Bail
GR Michael Pirmer.
GR Peter Bail
GR Diego Kormann.
AE 15:0
e) Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen wird der Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt gebildet:
GR Johannes Pieger
GR Laurenz Kuhmann.
GR Maria Fey-Uschbanok
GR Michael Pirmer.
GR Peter Bail
GR Diego Kormann.
AE 15:0
Bestimmung des Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
GR Laurenz Kuhman wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ernannt.
AE 15:0
Bestimmung des Beauftragten für die Partnerschaft mit Hassel
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
GR Johannes Pieger und GR Diego Kormann werden zu den Beauftragten der Partnerschaft mit Hassel ernannt.
AE 15:0
Bestimmung des Jugendbeauftragten
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Maria Fey-Uschbanok wird zur Jugendbeauftragten ernannt.
AE 15:0
Bestimmung des Behindertenbeauftragten
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Michael Müller wird zum Behindertenbeauftragten der Gemeinde Kirchehrenbach ernannt.
AE 15:0
Bestimmung des Seniorenbeauftragten
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Werner Löblein und Elke Albert sollen beide als Seniorenbeauftragte ernannt werden.
AE 15:0
Bauantrag für eine Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück Flnr. 1623/2 der Gemarkung Kirchehrenbach (Waldstraße 22); Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag für Wohnhauserweiterung eines bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl-Nr. 1623/2 der Gemarkung Kirchehrenbach (Waldstraße 22) wird erteilt.
AE 15:0
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flnr. 270/2 der Gemarkung Kirchehrenbach (Pfarrstraße 14a)
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flnr. 270/2 der Gemarkung Kirchehrenbach (Pfarrstraße 14a) wird erteilt.
AE 15:0