Am Montag, dem 01.06.2026 fand eine Gemeinderatsitzung Kirchehrenbach im Sitzungsaal des Grundschulgebäudes der Schule Kirchehrenbach ( Straße zur Ehrenbürg 7 ) statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und zu Beginn 13 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.
Der Gemeinderat beschließt daher unter Vorsitz von Erster Bürgermeister Michael Knörlein folgendes:
Geschäftsordnung des Gemeinderates Kirchehrenbach;Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. Das Geschäftsordnungsmuster wurde den Gemeinderäten zur Vorbereitung mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf:
Dieses Muster wurde mit der Änderung übernommen, dass Absatz 2 des Paragraphen 1 gestrichen wurde. Weiterhin wurde der Umgang mit den Niederschriften der nichtöffentlichen Sitzungen im
§ 21 Abs. 2 definiert.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die vorgestellte Geschäftsordnung des Gemeinderates Kirchehrenbach wird genehmigt.
AE 13:0
Erhöhung des Entgelts für die Sargträger auf 25 €;Änderung der Friedhofsgebührensatzung;Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Satzungsänderung wird in vorgestellter Form genehmigt. Der Vorsitzende wird ermächtigt die Satzung auszufertigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dies Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
AE 13:0
Beitritt der Gemeinde Kirchehrenbach zum Verein "Wasserwerksnachbarschaften Bayern e.V." - Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Kirchehrenbach tritt dem Verein „Wasserwerksnachbarschaften Bayern e. V.“ bei. Der Mitgliedbeitrag für die Gemeinde Kirchehrenbach beträgt derzeit 120,00 € pro Jahr.
AE 13:0
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den An- und Umbau des bestehenden Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten sowie Erweiterung des Nebengebäudes auf der Flnr. 161/81 der Gemarkung Kirchehrenbach (Waldstraße 15)
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung der Baugenehmigung für den An- und Umbau des bestehenden Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten sowie Erweiterung des Nebengebäudes auf der Flnr. 161/81 der Gemarkung Kirchehrenbach (Waldstraße 15) wird erteilt.
AE 13:0
Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl-Nr. 76/2 der Gemarkung Kirchehrenbach (Am Ehrenbach 28)
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag von für den Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 76/2 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt.
Die Stellplätze sind gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung anzulegen.
AE 13:0
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Flnr. 272/4 der Gemarkung Kirchehrenbach
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 272/4 der Gemarkung Kirchehrenbach (Pfarrstraße) soll erteilt werden.
Die Zufahrt zum gemeindlichen Grundstück (Fl.-Nr. 2800) ist dauerhaft sicherzustellen. Es besteht Klärungsbedarf, ob bereits ein Geh,- und Fahrtrecht zugunsten der Gemeinde besteht. Andernfalls ist dieses noch einzutragen. Zusätzlich soll eine Erschließungsvereinbarung für Wasser und Abwasser (mit gesonderten Wasserzählerschächten) abgeschlossen werden.
Die Stellplätze sind gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung anzulegen.
Die Erschließung ist über die Privatstraße Pfarrstraße, Fl.-Nr. 270/1 der Gemarkung Kirchehrenbach sicherzustellen.
Die Ver- und Entsorgung ist grundbuchmäßig abzusichern.
AE 13:0
Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften für dieErrichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1597/2 Gemarkung Kirchehrenbach; Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Genehmigung einer isolierten Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1597/2 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt. Bedenken wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche bestehen nicht.
AE 13:0
Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1597/2 Gemarkung Kirchehrenbach; Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die beantragte isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Lindenanger“ für die Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenzen mit anthrazitfarbiger Blecheindeckung sowie die Errichtung eines Sicht- und Wetterschutzzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597/1 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt.
Die Befreiung werden nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen, weil sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Mit dieser Befreiung vom Bebauungsplan ist die Errichtung der Gebäude gem. Art. 57 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei möglich.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach wird beauftragt und ermächtigt, als Behörde der Mitgliedsgemeinde Kirchehrenbach einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.
AE 13:0
| Vorsitzender: | Schriftführer : |
| Michael Knörlein | Ralph Batz |
| Erster Bürgermeister | Verwaltungsoberinspektor |