Die Unfallverhütungsvorschriften verpflichten die Betreiber von Friedhöfen regelmäßig die Standsicherheit von Grabdenkmalen zu überprüfen.
Auch in diesem Jahr wird von der Friedhofsverwaltung im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrsicherungspflicht eine umfassende Kontrolle durchgeführt.
Dabei werden alle Grabmale dahingehend geprüft, ob diese noch feststehen und sich nicht im Gefüge gelockert oder gar gelöst haben.
Alle beanstandeten Grabmale werden dann mit einem gelben Hinweisaufkleber versehen.
Sollte an einem Grabmal eine erhebliche Umsturzgefahr bestehen, muss dieser allerdings sofort umgelegt werden.
Der Hinweisaufkleber soll die Nutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass diese umgehend Sicherungsmaßnahmen (fachgerechte Befestigung) an dem beanstandeten Grabmal einleiten müssen, andererseits die übrigen Friedhofsbesucher warnen, dass von diesem Grabmal Gefahren ausgehen können.
Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden, sofern sie von der Verwaltung bekannt sind, unverzüglich schriftlich informiert; unabhängig davon wird jedoch empfohlen, unbedingt auf die Hinweisschilder zu achten.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 09191-7989-20 zur Verfügung.
Die Kontrolltermine sind ab der KW 34 vorgesehen.
Die Kontrolle entbindet den Nutzungsberechtigten der Grabstätte nicht von seiner Verpflichtung selbst darauf zu achten, dass der Grabstein des Grabes noch feststeht.
Bei festgestellten Mängeln muss er unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einleiten, um evtl. Gefahren zu beseitigen.