Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten lädt die Gemeinde Kirchehrenbach zur allgemeinen Bürgerversammlung gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ein.
Die Bürgerversammlung im Jahr 2025 findet am
Mittwoch, den 17. September 2025
im Pfarrheim Kirchehrenbach statt.
Beginn der Bürgerversammlung ist um 18.00 Uhr.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kirchehrenbach sind recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung der allgemeinen Bürgerversammlung gem. Art. 18 der Gemeindeordnung:
Tagesordnung:
| 1. | Bericht der Bürgermeisterin |
| 2. | Nahwärme in Kirchehrenbach: Interessenabfrage für die IST-Analyse |
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| Referent: Herr Huter von der Firma Naturstrom AG |
| 3. | Wünsche und Anträge |
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten.
Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.
Den Vorsitz in der Versammlung führt die erste Bürgermeisterin oder ein von ihr bestellter Vertreter.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Über eine zahlreiche Beteiligung freut sich