Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „St. Laurentius“ und weiteren Flächen in den Wiesent-Mühlbach durch die Gemeinde Kirchehrenbach
Bekanntmachung
gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 19.08.2025 die beantragte gehobene Erlaubnis erteilt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen.
Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 3. September 2025 bis einschließlich 16. September 2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, Gemeinde Kirchehrenbach, aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
(www.vg-kirchehrenbach.de) abrufbar. Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen sind gemäß Art. 27b BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
www.lra-fo.de • Aufgabenbereiche • Natur und Umwelt • Wasserrecht • Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Wasserrecht