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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Ausgabe 43/2022
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
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Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe vom 23. September 2022 im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach

Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung

Am Freitag, dem 23. September 2022 fand im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums der VG Kirchehrenbach eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe statt. Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen und 14 Mitglieder anwesend.

Die Verbandsversammlung beschloss daher unter Leitung des Verbandsvorsitzenden Johannes Schnitzerlein was folgt:

Abwassergebühren des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe;

Einführung einer Bagatellgrenze für den Gartenwasserbezug zur Vermeidung einer gebührenrechtlichen Schieflage;

Beratung und Beschlussfassung

Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach hat mit Aktenvermerk vom 15.06.2021 die Sach- und Rechtslage bezüglich der notwendigen Einführung einer Bagatellgrenze für den Gartenwasserabzug zur Vermeidung einer gebührenrechtlichen Schieflage umfassend beleuchtet.

Auf Grund der in der Sitzung des Zweckverbandes vom 30. März 2022 erfolgten Beschlussfassung zur Prüfung wird folgendes ergänzt:

Die Einführung einer generellen Freigrenze von 18 m³ für alle gebührenpflichtigen Haushalte würde zu einer wesentlichen Erhöhung der Abwassergebühr führen und die gebührenrechtliche Schieflage noch vergrößern.

Sinn einer Bagatellgrenze ist es, alle Bürger gleichmäßig zu Abwassergebühren heranzuziehen. Hierzu soll ausgehend vom Frischwassermaßstab der auf normalen Grundstücken und in normalen Haushalten nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Anteil des Frischwassers nicht von der Abwassergebühr befreit werden.

Durch diese Bagatellgrenze werden die Benutzer eines Gartenwasserzählers mit den normalen Verbrauchern, die keinen Gartenwasserzähler installiert haben, gleichgestellt.

Nur der Mehrverbrauch von Frischwasser für übergroße Gartengrundstücke wird von der Abwassergebühr freigestellt.

Wie bereits in der Beschlussvorlage ausgeführt, werden auf jedem Grundstück und in jedem Haushalt Anteile des Frischwassers nicht in die Abwasseranlage eingeleitet (z. B. zum Gartengießen verwendetes Wasser, in der Küche verdampftes Wasser, für Blumengießen verwendetes Wasser usw.).

Bei der Einführung einer generellen Freigrenze von 18 m³ würde dagegen von der Freigrenze auch Haushalte profitieren, die auf Grund der örtlichen und baulichen Zustände, z. B. enge Bebauung ohne Garten, nahezu komplett das Frischwasser in die Abwasseranlage nach Gebrauch einleiten. Auch die Inhaber eines Gartenwasserzählers würden wieder über Gebühr vom zusätzlichen Abzug des Gartenwassers profitieren.

Diese Regelung würde also so nicht zu einer Gleichbehandlung, sondern zu einer Vergrößerung der gebührenrechtlichen Schieflage führen.

Ganz abgesehen davon wäre bei einer derartigen Gießkannenbegünstigung eine Gebührenerhöhung notwendig.

Im Bereich des AZV sind 1380 Wasserzähler verbaut. Bei einer Freigrenze von 18 cbm ergibt dies eine freigestellte Menge von 24.840 cbm.

Dies entspricht bei einer Abwassergebühr von 2,90 € einem Einnahmeausfall von 72.036 €.

Bei bisherigen Gesamteinnahmen von 492.379 sind dies Mindereinnahmen von 14,62 %.

Diese werden nach einer Neukalkulation nur über eine Gebührenerhöhung abzudecken sein.

Falls daher die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe die aus Sicht der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach dringend gebotene Einführung einer Bagatellgrenze ablehnt, wird empfohlen, keine Änderung an der Beitrags- und Gebührensatzung vorzunehmen.

Eine generelle Freigrenze sollte auf keinen Fall eingeführt werden, da diese unseres Erachtens rechtlich nicht vertretbar ist.

Nach eingehender Beratung und Erörterung fasste das Gremium folgenden Beschluss:

Es soll eine generelle Bagatellgrenze von 12 m3 im Gebiet des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe eingeführt werden.

Diese soll am 01. Januar 2025 in Kraft treten.

AE 14:0

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

Feststellung der Jahresrechnung 2020

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 28.10.2021 wurde bekanntgegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die Jahresrechnung für 2020 wird mit den festgestellten Ergebnissen genehmigt.

AE 14 : 0

Entlastung zur Jahresrechnung 2020

Zur Jahresrechnung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Beschluss der Verbandsversammlung vom 23.09.2022 unter TOP 3 a) festgestellten Ergebnis Entlastung erteilt.

AE 14:0

Sanierung der Bamberger Straße in Weilersbach;

Bericht über die durchgeführte Kanalinspektion des Mischwasserkanals mit den durchzuführenden Maßnahmen an den beschädigten Anschlussleitungen

Der Vorsitzende berichtet über die Sanierung der Bamberger Straße in Weilersbach.

Er informiert das Gremium über die durchgeführte Kanalinspektion des Mischwasserkanals mit den durchzuführenden Maßnahmen an den beschädigten Stellen.

Er verliest hierzu die Stellungnahme des Ingenieurbüros Weyrauther.

Bei der Auswertung des Hauptkanals ergab sich, dass ca. 7 der 14 inspizierten Haltungen Schäden aufweisen. Diese können zum derzeitigen Zeitpunkt noch in geschlossener Bauweise durch Inline, Manschetten, etc. saniert werden.

Bei der Inspizierung der Anschlussleitungen des Mischwasserkanals ergab sich, dass ca. 16

der 25 Anschlussleistungen Schäden aufweisen.

Der Mischwasserhauptkanal kann in geschlossener Bauweise saniert und die beschädigten Anschlussleitungen (ca. 16 Stück) im Zuge der Baumaßnahme in der Bamberger Straße in Weilersbach erneuert werden.

1. Bürgermeister Friepes teilt mit, dass der Oberflächenwasserkanal sowie die Wasserleitungen und der Gehweg in der Bamberger Straße von der Gemeinde Weilersbach saniert werden.

Hier soll zeitnah mit der Planung begonnen werden.

Informationen

Der Vorsitzende berichtet über die Situation am RÜB 2 an der Wiesentmühle in Kirchehrenbach. Er informiert das Gremium über die regelmäßige Verschmutzung nach Starkregenfällen. Die Wässergenossenschaft Schäffert-Äulein bittet hier wieder um eine Stellungnahme und die Behebung des Problems.

Dies muss schnellstmöglich in Angriff genommen werden.

Vorsitzender:

Schriftführerin:

Johannes Schnitzerlein

Teresa Presti

Verbandsvorsitzender

Verwaltungssekretärin