Aufgrund einer Waldbegehung wird darauf aufmerksam gemacht, dass noch nicht aufgearbeitete Gerten und Hauteile aus dem Verlosungsjahr 2024/2025 bis Ende Oktober aufzuarbeiten und abzufahren sind. Die Gemeinde Kirchehrenbach beantragt eine Förderung über die gesamte Fläche, diese Förderung wird teilweise an die Rechtler weitergegeben. Sollten Flächen nicht bearbeitet bzw. fertig aufgearbeitet werden, kann die Förderung an die Gemeinde und dann auch an Rechtler nicht ausbezahlt werden.