Am Montag, dem 07.11.2022 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchehrenbach im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 14 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.
Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz von Erster Bürgermeisterin Anja Gebhardt was folgt:
3. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenanger“;
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit an der Planung;
Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken;
Billigung der überarbeiteten Planung und Auslegungsbeschluss
(Fachreferent Ing. Meier vom Planungsbüro Höhnen und Partner
A. Stand des Verfahrens
Für den Vorentwurf zur erneuten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Lindenanger“ der Gemeinde Kirchehrenbach in der Fassung vom 07.12.2020 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 22.03.2021. Dieser Bericht gibt das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wieder und wird ggf. durch Beschlussvorschläge ergänzt.
F. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach billigt den Planvorentwurf in der Fassung vom 07.12.2020 mit den heute beschlossenen Änderungen/Ergänzungen. Die daraus resultierende Entwurfsplanung erhält das Datum vom 07.11.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 07.11.2022 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Kirchehrenbach in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach hinzuweisen.
AE 12:0 (2 Enthaltungen)
Baulandumlegung zum Vollzug des Bebauungsplanes „Obere Bärenleite“;
Besetzung des Umlegungsausschusses;
Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach hat in seiner Sitzung vom 07.09.2020 die Baulandumlegung zum Vollzug des Bebauungsplanes „Obere Bärenleite“ angeordnet und den Umlegungsausschuss gebildet.
Nach dem Ausscheiden von Frau Regierungsrätin Körner ist eine Neubesetzung des Ausschusses notwendig.
Nachfolgerin von Frau Regierungsrätin Körner ist Frau Regierungsrätin Köse-Andre.
Sie ist nach Befragen bereit, im gemeindlichen Umlegungsausschuss mitzuwirken.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Besetzung des gemeindlichen Umlegungsausschusses
Bestimmt werden als Mitglieder des Umlegungsausschusses:
| 1. | als Vorsitzende 1. Bgm. Anja Gebhardt |
| 2. | als Mitglied des Gemeinderates: 3. Bgm. Konrad Galster |
| 3. | Herr Vermessungsdirektor Wolfgang Schlegel, Vermessungsamt Bamberg |
| Schranne 3, 96049 Bamberg | |
| 4. | Frau Regierungsrätin Köse-Andre, Landratsamt Forchheim |
| Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt | |
| 5. | Herr Kreisbaumeister Walter Neuner, Landratsamt Forchheim, FB 51 |
| Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt |
Bei der Bestellung der Vertreter gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 07.09.2020 wird keine Änderung vorgenommen.
AE 14:0
Antrag des Rad- und Motorsportvereines Concordia Kirchehrenbach auf Sportbetriebsförderung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Rad- und Motorsportverein Concordia Kirchehrenbach e.V. erhält als Zuschuss zur Sportbetriebsförderung für das Jahr 2022 insgesamt 796,66 €.
AE 14:0
Antrag des TSV Germania Kirchehrenbach auf Sportbetriebsförderung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der TSV Germania Kirchehrenbach e.V. erhält als Zuschuss zur Sportbetriebsförderung für das Jahr 2022 insgesamt 3.818,14 €.
AE 14:0
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchehrenbach
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der vorliegende Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchehrenbach wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.
AE 14:0