Am Montag, dem 04. November 2024 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchehrenbach im Sitzungssaal in der Schule in Kirchehrenbach statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 11 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt.
Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz von zweitem Bürgermeister Michael Knörlein was folgt:
Erlass einer Hebesatzsteuersatzung für die Grundsteuer A und B
Auf Grund der Grundsteuerreform hat die Finanzverwaltung neue Grundsteuergrundlagenbescheide erlassen. Eine Neufestsetzung der Hebesätze ab dem 01. Januar 2025 ist vor diesem Hintergrund notwendig.
Die Gemeinde Kirchehrenbach hat bisher bei einem Hebesatz von 300 v.H. für die Grundsteuer A und 350 v. H. für die Grundsteuer B jährlich ca. 188.000 € eingenommen (Rechnungsergebnis 2022).
Die Hebesätze mit 300 v. H. bestehen seit über 30 Jahren. Im Jahr 1997 wurde nur der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 350 v. H. erhöht.
Nach nun 30 Jahren ist eine Neufestsetzung notwendig.
Die Staatliche Finanzverwaltung hat uns insgesamt 1.274 Datensätze mit Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer übersandt. Dies sind mehr Fälle als bisher bei uns gespeichert waren. Eine überschlägige Prüfung hat eine hohe Anzahl von Unstimmigkeiten ergeben.
Die Bereinigung wird erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Die letzte Festsetzung der Grundsteuerhebesätze fand im Jahr 1997 statt.
In den letzten 28 Jahren sind die Preise um ca. 62% gestiegen.
Vor diesem Hintergrund müssten zum Ausgleich der Preissteigerungen die Hebesätze auf 350 v.H. festgesetzt werden. Dies auch vor dem Hintergrund der geplanten gemeindlichen Investitionen und der steigenden Umlagen z.B. für den Landkreis.
Unterschiedliche Hebesätze sind nicht mehr angebracht, da gemäß den Bestimmungen der Grundsteuerreform auch die Wohngebäude der landwirtschaftlichen Betriebe anders als bisher der Grundsteuer B zugeordnet werden.
Sollen die Grundsteuereinnahmen für die nächsten Jahre zumindest auf dem bisherigen Niveau stabilisiert werden, wäre eine Festsetzung der Hebesätze auf 240 v.H. notwendig.
Das Thema wurde ausführlich im Gremium diskutiert.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sollen künftig identisch sein.
AE 11:0
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Um die Grundsteuereinnahmen für die nächsten Jahre auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren, werden die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Kirchehrenbach auf 240 v.H. festgesetzt.
Die der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Kirchehrenbach wird als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, die Satzung auszufertigen und in Kraft zu setzen.
AE 1:10 (abgelehnt)
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Um die Grundsteuereinnahmen für die nächsten Jahre auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren, werden die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Kirchehrenbach auf 220 v.H. festgesetzt.
Die der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Kirchehrenbach wird als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, die Satzung auszufertigen und in Kraft zu setzen.
AE 4:7 (abgelehnt)
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Um die Grundsteuereinnahmen für die nächsten Jahre auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren, werden die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Kirchehrenbach auf 200 v.H. festgesetzt.
Die der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Kirchehrenbach wird als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, die Satzung auszufertigen und in Kraft zu setzen.
AE 10:1
Antrag des RMSV Concordia Kirchehrenbach e. V. auf eine Sportförderung für das Jahr 2024;
Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert den Antrag des RMSV Concordia Kirchehrenbach e. V. auf eine Sportförderung für das Jahr 2024.
Er zeigt auf welche staatliche Förderung dem Verein vom Landratsamt ausgezahlt wurde.
Die Fördereinheit wurde im Jahr 2024 durch das Staatsministerium auf 0,40 € pro Mitgliedereinheit festgesetzt. Im Jahr 2023 waren es noch 0,30 €.
Das Thema wurde ausführlich diskutiert.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Förderung wird analog der staatlichen Förderung ausgezahlt. Im Sozialausschuss soll über das künftige Vorgehen bezüglich Vereinsförderung aller Vereine beschlossen werden.
AE 11:0
Anfrage bezüglich der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit im Landkreis Forchheim
Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende verliest die Anfrage bezüglich der kommunalen Entwicklungs-zusammenarbeit im Landkreis Forchheim.
In der Anfrage geht es um eine Kostenbeteiligung für die Verbesserung der Lebensbedingungen einzelner Länder im globalen Süden.
Die Anfrage wurde ausführlich diskutiert.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Anfrage des Landratsamtes Forchheim wird zugestimmt.
AE 0:11 (abgelehnt)
Bericht aus der Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Kirchehrenbach vom 23.10.2024
Der Vorsitzende berichtet aus der Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Kirchehrenbach vom 23.10.2024.
Bericht aus der Sitzung des Waldausschusses der Gemeinde Kirchehrenbach vom 11.10.2024
3. Bürgermeister Galster berichtet aus der Sitzung des Waldausschusses der Gemeinde Kirchehrenbach vom 11.10.2024.
Bericht der Kommunalen Unfallversicherung Bayern zur Teilbesichtigung des Bauhofs Kirchehrenbach;
Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert den Bericht der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.
Dieser wird derzeit abgearbeitet.
Hierfür wurde eine Fristverlängerung bis zum 30.11.2025 beantragt.
Beteiligung der Gemeinde Kirchehrenbach an den Bauleitplanungen der Stadt Forchheim im Bereich Forchheim-Burk „Am Seetalweg Kindergarteneinrichtung;
Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Kirchehrenbach hat keine Anregungen oder Einwände gegen das Gebiet Forchheim - Burk, "Am Seetalweg Kindertageseinrichtung" in der Fassung vom 17.09.2024 im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Auf eine weitere Beteiligung im Rahmen des Verfahrens wird verzichtet.
AE 11:0
Informationen
| - | Der Förderantrag bezüglich des Nahwärmenetzes wird derzeit bearbeitet. |
| - | Die Jahresschlusssitzung findet am 09.12.24 um 18.00 Uhr statt. |
| - | Die Seniorenweihnachtsfeier findet am 22.12.24 um 14.30 Uhr im Pfarrheim statt. |
| - | Der Neujahrsempfang findet am 05.01.25 um 10.30 Uhr im Haus der Begegnung statt |
| - | Die Gerten werden am 07.12.24 ausgewiesen. |
| - | Die Hauteile werden am 14.12.24 ausgewiesen. |
| - | Die Rechtlerversammlung findet am 18.12.24 statt. |
| - | Ab sofort sind VG-Gutscheine für das gesamte Gebiet der VG Kirchehrenbach erhältlich. |
| Vorsitzender: | Schriftführer: |
| Michael Knörlein | Fabian Taschner |
| Zweiter Bürgermeister | Verwaltungshauptsekretär |