Die Gemeindeverwaltung weist wieder einmal auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zum Zurückschneiden der Sträucher und Bäume auch im Außenbereich an Straßen und Wegen sowie innerorts hin.
Der Grundstückseigentümer haftet bei etwaigen Unfällen und Sachbeschädigungen, die durch überstehende oder herabfallende Äste u. Zweige auf Verkehrsflächen verursacht werden.
Im Bereich der Sichtdreiecke von Einmündungen und Kreuzungen ist die Wuchshöhe auf 0,80 m zu beschränken. In Baugebieten gelten die Festsetzungen
der jeweiligen Bebauungspläne. Die Bürgerinnen und Bürger werden auch gebeten, die Unkräuter an den Bürgersteigen regelmäßig zu entfernen, um so Schäden am Gehsteig bzw. der Straße zu vermeiden.