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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Ausgabe 50/2023
Gemeinde Kirchehrenbach
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Vollzug der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS)

Ablesung der Wasserzähler

Gemäß der Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Kirchehrenbach wird hiermit bekanntgegeben, dass ab dem 18.12.2023 die jährliche Ablesung der Wasserzähler erfolgt.

Die Ablesung hat durch die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Verbraucher zu erfolgen.

Aus diesem Grund wurden mit Datum vom 14.12.2023 sog. Ablesebriefe an die Grundstückseigentümer bzw. Verbraucher versandt, mit der Bitte den Zählerstand bis spätestens 05.01.2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach zu melden.

Die Meldung des Zählerstandes sollte möglichst über das Bürgerservice-Portal https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgkirchehrenbach der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach (Homepage www.vg-kirchehrenbach.de) erfolgen.

Des Weiteren besteht weiterhin die Möglichkeit die Meldung per E-Mail (barthelmes@kirchehrenbach.de), Fax (09191/798990), Telefon (09191/798931) oder Rücksendung des Ablesebriefes vorzunehmen.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

gez. Barthelmes
Verwaltungsfachangestellter